Kann ein Drainagerohr an ein Fallrohr angelossen werden?

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Weder Regenwasser noch Sickerwasser darf über die Kanalisation entsorgt werden

Die Drainage hilft, das Niederschlagswasser abzuleiten, dass ein Boden mit schlechtem Versickerungsfaktor nicht aufnehmen kann. Doch stellt sich die Frage: Wohin mit dem Wasser? Bedarf es wirklich eines eigenen Versickerungsschachtes oder können Sie die Drainage einfach an das Fallrohr anschließen?

Was genau ist ein Fallrohr?

Ein Fallrohr dient dazu, Regenwasser vom Dach senkrecht abzuleiten und ist mit der Regenrinne verbunden. Das Niederschlagswasser wird daraufhin entweder in einen Sammelbehälter wie die Regentonne geleitet oder zu einer Regenwasserversickerung. Das Ableiten in die Kanalisation ist eher die seltene Ausnahme.

Schmutzwasser und Niederschlagswasser

In Deutschland existiert das Abwasserabgabengesetz, das zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser unterscheidet:

  • Schmutzwasser ist sozusagen „benutztes“ Wasser wie beispielsweise Badewannenwasser oder Wasser aus einer Waschmaschine.
  • Niederschlagswasser ist das Wasser, das auf das Grundstück regnet und nicht im Erdreich versickern kann.

Da es sich sowohl bei dem Wasser, das von der Dachrinne durch das Fallrohr geleitet wird und dem Wasser, dass durch eine Drainage läuft, um Niederschlagswasser handelt, muss der Grundstücksbesitzer für die Entsorgung selbst aufkommen. Kann das Wasser nicht auf dem Grundstück versickern, fallen Niederschlagswassergebühren an, die nach Fläche berechnet werden. Die Schmutzwassermenge hingegen wird auf Grundlage der entnommenen Frischwassermenge berechnet.

Einleitung in die Kanalisation

Vielerorts ist die Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation nicht mehr zulässig. Allerdings muss auch hier unterschieden werden zwischen dem Regenwasserkanal und dem Schmutzwasserkanal.

Regenwasserkanal

Die Einleitung in den Regenwasserkanal ist mancherorts noch zulässig – hier sollten Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde informieren. Ist es untersagt, liegt es in der Regel daran, dass man vermeiden möchte, dass der Kanal bei starkem Regen überlastet wird und es eventuell zu Überschwemmungen kommt. Bei Städten mit Flussnähe würde erhöhte Hochwassergefahr bestehen.

Schmutzwasserkanal

Die Ableitung in den Schmutzwasserkanal ist fast überall verboten. Kläranlagen sollen nicht zusätzlich mit dem Niederschlagswasser belastet werden. Ausnahmen können jedoch Mischkanäle darstellen, in denen sowohl Niederschlags- als auch Schmutzwasser eingeleitet wird, allerdings sind solche Kanäle in Deutschland nur noch selten vorhanden.

Anschluss an ein Fallrohr machbar?

Generell ist das Anschließen einer Drainage an ein Fallrohr natürlich machbar. Allerdings nur dann, wenn für eine Versickerung auf dem Grundstück gesorgt ist und das Fallrohr nicht in die Kanalisation ableitet. Außerdem schreibt normalerweise die zuständige Behörde vor, was mit dem Niederschlagswasser aus der Drainage zu geschehen hat. Sie müssen sich also für den Einzelfall informieren.