Wohin mit dem Wasser aus der Drainage?

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Regenwasser versickert nicht immer gut im Garten

Wenn der Boden über eine ungenügende Versickerung verfügt und das Niederschlagswasser gegen das Haus drückt oder den Garten überschwemmt – dann muss eine Lösung her! Diese Lösung kommt in der Regel mittels einer Drainage. Doch was passiert mit dem Wasser?

Regenwasser sollte versickern

So einfach wie sich „Regenwasser sollte versickern“ anhört, so schwierig ist dies manchmal. Nicht immer ist der Boden ideal und kann auch bei schweren Regenfällen Wasser problemlos aufnehmen. Gerade lehm- und tonhaltige Böden, die als schwere Böden bezeichnet werden, neigen zu Überschwemmungen. Grund dafür ist die feinkörnige Struktur des Bodens. In Verbindung mit Druck wird ein solcher Boden sogar klumpig und lässt Wasser kaum noch durchsickern. Wasser wird in solchen Böden lange gespeichert und kann nur schwer ablaufen, weshalb eine Entwässerung vonnöten ist.

Wohin mit dem Wasser?

Eine Drainage führt das Wasser, dass eine Wiese oder einen Garten überschwemmt oder gegen das Mauerwerk eines Gebäudes drückt, erstmal weg. Doch natürlich muss dieses Wasser irgendwo hin. Grundsätzlich gibt es dazu drei Möglichkeiten:

  • Kanalisation
  • Versickerungsgrube
  • fließendes Gewässer

Rechtliche Vorschriften

Während die Drainage selbst in der Regel einer Genehmigung bedarf, werden die rechtlichen Bestimmungen in Sachen Abfluss noch etwas strikter. Laut Wasserhaushaltsgesetz gilt gesammeltes Regenwasser als Abwasser, es darf also nicht einfach in die Kanalisation, in Gewässer oder gar auf die Straße abgelassen werden. Vielmehr ist dies von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt und muss für den Einzelfall hinterfragt werden.

Versickerungsschacht

Da fließendes Gewässer und Kanalisation in den meisten Fällen verboten und daher ausgeschlossen ist, ist ein Versickerungsschacht auf dem eigenen Grundstück die beste Alternative. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass auch der Bau einer Sickergrube in den meisten Gemeinden eine Genehmigung voraussetzt. Wenden Sie sich dazu an die zuständige Wasserbehörde. Unzulässig sind Sickergruben auf Privatgrundstücken jedoch generell, wenn Altlasten nachzuweisen sind oder wenn sich die zu errichtende Sickergrube in einem Wasser- und Quellenschutzgebiet befindet.

Des Weiteren müssen Sie sichergehen, dass an der Stelle, an der Sie den Versickerungsschacht errichten möchten, die Versickerungsleistung des Bodens den Anforderungen entsprechend ist. Ist dies nicht der Fall, kann von der zuständigen Behörde eine Genehmigung erteilt werden, dass Sie Ihre Drainage an einen Mischkanal (falls vorhanden) oder Regenwasserkanal anschließen dürfen.