Wo Sie Ihre Drainage anschließen können

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Auch Regenwasser ist Abwasser

Die Drainage kann sehr hilfreich sein, wenn Niederschlagswasser nicht schnell genug versickern kann und gegen die Mauer eines Gebäudes drückt oder einen Garten unter Wasser stellt. Das Verlegen einer Drainage erfordert fachmännliche Feinarbeit, doch auch wenn diese gelingt, stellt sich die Frage: Wohin mit dem abzuleitenden Wasser?

Wasserhaushaltsgesetz

Das Wasserhaushaltsgesetz – kurz WHG – regelt neben den Bestimmungen betreffend Grundwasser, Ausbau von Gewässern und Hochwasserschutz auch das Abwasser. Laut diesem Gesetz gehört Regenwasser nämlich genau dazu: zum Abwasser. Darauf folgt, dass die Beseitigung von Regenwasser unter den Begriff Abwasserentsorgung fällt. Und das wiederum bedeutet, dass es in den meisten Fällen einer Erlaubnis der Kreisverwaltung bedarf. Vor der Installation einer Drainage gilt es also unbedingt sich mit den regionalen Wassergesetzen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls eine Genehmigung einzuholen.

Ort des Anschlusses

Ist eine Drainage vonnöten und genehmigt, dann stellt sich die Frage: Wohin mit dem Wasser? Generell sind drei Möglichkeiten gegeben:

  • Versickerungsschacht
  • Kanalisation
  • Fluss

Allerdings sind auch dabei wieder teilweise die Gesetze einzelner Gemeinden zu beachten.

Versickerungsschacht

In den meisten Fällen wird das Wasser von einer Drainage in einen Versickerungsschacht geleitet. Dieser Schacht kann unterschiedlich groß sein und muss bei der Planung der Drainage immer gleich mit geplant werden. In diesem Versickerungsschacht sammelt sich das Wasser, das vom Haus oder aus dem Garten abgeleitet worden ist und versickert langsam in den Erdboden. Da dieser Prozess eine Weile dauert, ist es wichtig, den Schacht mit einer ausreichenden Speicherkapazität anzulegen. Sie sollten sichergehen, dass der Schacht (oder die Sickermulde) nicht überläuft.

Kanalisation

In den meisten Fällen ist es verboten, das Wasser aus einer Drainage in die Kanalisation der Stadt oder Gemeinde zu leiten. Da es sich zwar um Abwasser, aber kein Schmutzwasser handelt, ist die Einleitung in den Schmutzwasserkanal fast ausschließlich untersagt. Auch die Einleitung in den Regenwasserkanal wird häufig aus Hochwasserschutzgründe nicht genehmigt. Die wenigen Ausnahmen bieten die sogenannten Mischwasserkanäle, in denen Schmutzwasser und sauberes Niederschlagswasser zusammenlaufen. Allerdings sind diese nur noch in wenigen Gemeinden vorhanden.

Fluss

In wenigen Fällen könnten Sie die Möglichkeit haben, das Wasser aus Ihrer Drainage direkt in einen Fluss oder ein anderes Fließgewässer abzuleiten. Außerdem ist dafür erneut eine Genehmigung vonnöten, weshalb sich auch in diesem Fall die Erlaubnis von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden mag und Sie sich im Vorfeld informieren sollten.