Eternitplatten werden sowohl auf Dächern als auch an Fassaden verwendet. Ein Anstrich soll die Lebensdauer erhöhen und den Baustoff schützen – ist aber nicht in jedem Fall sicher und lohnenswert. Wann Sie Eternitplatten streichen können und wie Sie dabei am besten vorgehen, lesen Sie hier.
Achten Sie auf Asbest in alten Eternitplatten
Eternitplatten sind den meisten Hausbesitzern vor allem durch eine Tatsache bekannt – dass es bis 1993 erlaubt war, Asbest zu dessen Inhaltsstoffen hinzuzufügen. Was früher als haltbarer Zusatzstoff galt, ist natürlich heutzutage als gesundheitsschädlicher Risikostoff enttarnt. Daher wird Eternit inzwischen gänzlich ohne Asbest hergestellt, weshalb sich dieses Risiko nur auf alte Eternitplatten bezieht.
Sollte bei Ihren Fassaden- oder Dachplatten hingegen das Risiko bestehen, dass diese asbesthaltig sind und zu den Altlasten des früheren Eternits gehören, so ist von einem eigenständigen Streichen gänzlich abzuraten. Das ergibt sich vor allem darauf, dass zum Streichen eine vorherige Reinigung mit einem Hochdruckreiniger gehört – was auf Asbestplatten nicht erlaubt ist, da hier giftiger Asbeststaub freigesetzt würde. Solche Eternitprodukte dürfen folglich nur von Spezialfirmen gestrichen werden, was mit sehr hohen Kosten verbunden ist und den Nutzen im Regelfall nicht rechtfertigt.
Eternitplatten streichen – sinnvoll oder nicht?
Wer sich für ein Streichen von Eternitplatten entscheidet, darf dies also nur dann tun, wenn es sich um moderne Produkte ohne asbesthaltige Inhaltsstoffe handelt. Aber auch dann ist es nicht immer sinnvoll, die Eternitplatten tatsächlich zu streichen. Das ergibt sich insbesondere aus dem Grund, weshalb dieses Verfahren angewendet wird – so soll hiermit die Lebensdauer erhöht werden, indem durch spezielle Farben ein Eindringen von Wasser verhindert wird.
Generell muss dazu gesagt werden, dass Eternit von Natur aus bereits eine sehr hohe Beständigkeit aufweist und ein Streichen nicht unbedingt zu mehr Vorteilen führt. Darüber hinaus ist es aber auch bei nicht-asbesthaltigen Eternitplatten in den folgenden Fällen nicht sinnvoll, einen Streichvorgang vorzunehmen:
- Es befinden sich Verwitterungsschäden auf den Platten;
- Es sind Schleifschäden durch ablaufendes Regenwasser sichtbar;
- Es haben sich Risse gebildet; oder
- Es sind Abplatzungen vorhanden.
Ist die Integrität der Eternitplatten bereits beschädigt, so ist eher zu einem Austausch zu raten.
So streichen Sie Eternitplatten
Handelt es sich bei Ihren Fassadenplatten oder Dachplatten aus Eternit hingegen um unversehrte Bauteile, so kann ein Streichen durchgeführt werden. Achten Sie dabei vor allem auf die folgenden Punkte:
- Säubern Sie die Eternitplatten gründlich mit einem Hochdruckreiniger, um Moos und Schmutz zu entfernen;
- Streichen Sie mit einem lösungsmittelhaltigen Tiefengrund vor und lassen Sie diesen mindestens zwei Tage trocknen;
- Streichen Sie die Eternitplatten dann mit Acrylat-Dispersion oder Kunstharzdispersion in zwei bis vier Streichdurchgängen.