Genehmigung für einen Brunnen – Wann wird diese benötigt?

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Bevor ein Brunnen auf dem eigenen Grundstück errichtet werden kann, muss eine entsprechende Anmeldung bei der zuständigen Behörde erfolgen – und in manchen Fällen auch eine Genehmigung eingeholt werden. Wann dies der Fall ist, haben wir Ihnen hier kurz zusammengefasst.

Auf eine Anmeldung kann nicht verzichtet werden

Egal, in welchem Bundesland Sie sich befinden: Wenn Sie einen Brunnen neu errichten oder einen alten oder versiegten Brunnen reaktivieren möchten, kommen Sie um einen Behördengang nicht herum. Tatsächlich ist es in jedem Fall Pflicht, das Projekt behördlich anzumelden. Wer darauf verzichtet, kann mit einer Geldstrafe (die in der Vergangenheit in Einzelfällen bereits 50.000 Euro betragen hat) oder sogar schlimmstenfalls mit dem Rückbau des Brunnens auf eigene Kosten (samt Anzeige einer Ordnungswidrigkeit) rechnen. Für eine solche Anmeldung benötigen Sie im Regelfall Angaben

  • zur Art des Brunnens;
  • zur Wasserherkunft;
  • zum etwaigen Einvernehmen der Nachbarn;
  • zur Art der Abwasserableitung;
  • zu Wartungsintervallen; sowie
  • zur angestrebten Verwendung des Wassers.

Aber auch eine Genehmigung kann erforderlich sein

Vor allem der letzte Punkt der vorangegangenen Liste kann aber auch dafür sorgen, dass neben der Anmeldung außerdem das Einholen einer Genehmigung notwendig wird. Soll das Brunnenwasser zu Trink- oder Nutzwasserzwecken verwendet oder sogar an Dritte weitergegeben werden, darf dies in vielen Kommunen und Regionen nur bei Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung durchgeführt werden.

Während hierfür in einigen Regionen das Vorlegen einer Wasseranalyse ausreicht, ist in anderen Regionen das Begehen der Anlage durch einen Mitarbeiter des zuständigen Gesundheitsamts erforderlich. Wieder andere Regionen schreiben vor, dass ein amtlich beglaubigter Gutachter zur Besichtigung der Anlage kommen muss. Nicht zuletzt aus diesen Verpflichtungen können folglich hohe Errichtungskosten resultieren.

Sichern Sie sich vor der Errichtung des Brunnens umfassend ab

Daher sollten Sie sich vor Baubeginn unbedingt informieren, welche Gesetze und Verpflichtungen in Ihrer Region bezüglich Brunnengenehmigungen gelten – nicht zuletzt, um sich absichern zu können. Denken Sie bei einer Genehmigungspflicht aber auch an die Folgeverpflichtungen, die ebenfalls mit hohen Instanthaltungskosten und Aufwänden verbunden sein können. Dazu können – regional variabel – beispielsweise diese zählen:

  • Jährliche Aktualisierungen des Wassergutachtens;
  • Dokumentationspflicht bei Sanierungen des Brunnens;
  • Dokumentationspflicht bei Schäden des Brunnens; sowie
  • Dokumentationspflicht bei Verunreinigungen des Brunnenwassers.