Dachfenster – Wird eine Genehmigung benötigt?

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Um eine Genehmigung für einen Dachausbau zu erhalten, müssen eine Reihe von Vorschriften erfüllt werden. Hierbei kommt auch oftmals die Frage auf, wie es mit Dachfenstern steht. Was Sie darüber wissen sollten, haben wir Ihnen im folgenden Artikel kurz zusammengefasst.

Der Bauumfang bestimmt, ob eine Genehmigung eingeholt werden muss

Ob eine Genehmigung für den Einbau von Dachfenstern eingeholt werden muss oder nicht, hängt von mehreren verschiedenen Faktoren ab. Einer davon ist, in welchem Zuge diese Aufwertung stattfinden soll. Häufig werden Dachfenster dann eingesetzt, wenn ein kompletter Dachausbau stattfindet. Ein solches Projekt erfordert an sich fast immer eine Genehmigung, da die bauliche Substanz verändert wird und eine oder mehr der folgenden – genehmigungspflichtigen – Arbeiten ausgeführt wird:

  • Die Dachneigung wird verändert;
  • Die Grundfläche des Daches wird verändert;
  • Die Dachform wird verändert;
  • Das Dach wird erhöht oder abgesenkt;
  • Es wird eine Dachterrasse oder Gaube eingebaut; sowie
  • Die Dämmung des Daches wird verändert oder angepasst.

Wer ein Bauprojekt plant, das unter die obigen Kategorien fällt, wird um den Gang zur zuständigen Baubehörde nicht herumkommen und kann die Dachfenster gleich in den Bauplan einbeziehen, der vorgelegt werden muss.

Für Dachfenster ist in diesen Fällen eine Genehmigungspflicht üblich

Aber es sind auch andere Fälle möglich, in denen eine Genehmigung für Dachfenster eingeholt werden muss und die unabhängig von einem Dachausbau stattfinden. Darunter kann beispielsweise die Veränderung der Anzahl oder der Größe der Fenster fallen. Die Landesbauordnungen sehen für Dachräume Mindestlichtflächen vor, die nicht unterschritten werden dürfen und etwa 8 bis 10 % der Grundraumfläche betragen. Wer sich hier an eine Veränderung wagt, sollte im zuständigen Bauamt kurz anfragen, ob dies genehmigungsfrei ist.

Hier ist allerdings zu bedenken, dass es möglicherweise zu regionalen Unterschieden kommen kann, was die tatsächliche Genehmigungspflicht betrifft. Auf der sicheren Seite ist immer der Bauherr, der sich vor Baubeginn über eine solche Notwendigkeit informiert.

Ein einfacher Austausch der Fenster ist oftmals genehmigungsfrei

Wenn es allerdings um den Einbau von zusätzlichen Dachfenstern, die Erneuerung von alten Modellen oder einen reinen Austausch der vorhandenen Fenster geht, stellt dies im Regelfall keine Veränderung der baulichen Substanz dar – weshalb diese Arbeiten ohne Genehmigung durchgeführt werden dürfen.