Wann eine Genehmigung für einen Dachausbau benötigt wird, hängt zumeist vom geplanten Umfang sowie der Art der Baumaßnahmen ab. Auch unterliegen die Genehmigungen regionalen Vorschriften. Wie es sich damit in NRW verhält, haben wir Ihnen in diesem Artikel kurz zusammengefasst.
Die meisten Veränderungen beim Dachausbau sind genehmigungspflichtig
Wer einen Dachausbau anstrebt, bei dem grundsätzliche bauliche Veränderungen am Dach durchgeführt werden, muss in jedem Bundesland mit der Einholungspflicht einer Baugenehmigung rechnen. Davon sind im Regelfall vor allem die folgenden Arbeiten umfasst:
- Dachneigungswinkel wird verändert (beispielsweise im Zuge einer Dachaufstockung);
- Dachgrundfläche wird verändert;
- Dachform wird verändert (zum Beispiel dann, wenn Sie zur Raumgewinnung ein Satteldach auf ein vorheriges Flachdach setzen);
- Dach wird erhöht oder abgesenkt;
- Eine Dachterrasse oder eine Gaube werden eingesetzt; oder
- Die Dämmung des Daches wird verändert (etwa dann, wenn Sie das Dämmmaterial auswechseln, was mit brandschutzrechtlichen Auflagen versehen ist).
In NRW gibt es keinen Dachausbau, der nicht genehmigt werden muss
Aber auch kleinere bauliche Veränderungen können unter die Regel fallen, dass Sie eine Baugenehmigung dafür besitzen zu müssen. Vor allem in Nordrhein-Westfalen ist dies zutreffend. Hier gilt, dass Veränderungen am Wohnraum eines Hauses eine sogenannte „genehmigungspflichtige Nutzungsänderung“ sind, die von den Bauämtern freigegeben werden müssen. Das bedeutet, dass beispielsweise der Umbau eines Dachbodens zu einer Wohnfläche unter diese Vorgabe fällt – und Dachausbauten in NRW daher immer genehmigungspflichtig sind.
Denken Sie auf jeden Fall daran, eine solche Genehmigung immer vor Beginn der Umbauarbeiten einzuholen. Die nachträgliche Legalisierung eines schwarz erbauten Daches ist in NRW nicht vorgesehen, weshalb in solchen Fällen mit Strafen oder schlimmstenfalls dem Abriss bzw. Rückbau des Daches gerechnet werden muss.
Diese Informationen sollten Sie für die Behörde bereithalten
Was genau die gelten Vorschriften für eine Dachausbau-Genehmigung sind, kann sich allerdings relativ schnell ändern oder im Zuge neuer überregionaler Gesetze neu angepasst werden. Wer die Planung mit einem Architekten oder Fachmann durchführt, ist diesbezüglich zumeist auf der sicheren Seite und weiß bereits vorher, welche Informationen bei der Baubehörde erwartet werden. Tauchen Sie dort am besten nicht mit leeren Händen auf, sondern bringen Sie Pläne und Berechnungen zu den folgenden Gegebenheiten gleich mit:
- Berechnete Wohnfläche (samt Abzug von Schrägen);
- Informationen zum Brandschutz;
- Informationen zu den Fluchtwegen;
- Informationen zur Dämmung; sowie
- Informationen zur Energiesparverordnung.