Während eine Genehmigung nur in machen Fällen notwendig ist, erfordert das Errichten oder die neuerliche Inbetriebnahme eines Brunnens immer eine Anmeldung. Welche Daten Sie hierfür benötigen und was Sie über die Anmeldung wissen sollten, haben wir Ihnen in diesem Artikel kurz zusammengefasst.
Eingriffe in das Grundwasser müssen angezeigt werden
Die Errichtung eines neuen Brunnens, die Inbetriebnahme eines vorher inaktiven Brunnens oder bauliche Veränderungen daran kommen mit einigen Verpflichtungen für den Hausbesitzer. Dabei spielt es im Regelfall keine Rolle, um was für einen Brunnen es sich handelt und welche Aufgaben dieser erfüllen soll – eine Anmeldung ist verpflichtend. Das hat vor allem mit dem Fakt zu tun, dass die Verwendung eines Brunnens einen Eingriff in das Grundwasser darstellt. Da in dieses rechtlich nicht eingegriffen werden darf, gelten entsprechend strenge Meldungsvorgaben.
Diese Anmeldepflicht klingt aber oftmals komplizierter, als sie am Ende wirklich ist. Vor allem dann, wenn Sie lediglich einen Schlag- oder Rammbrunnen im Garten errichten möchten, handelt es sich bei der behördlichen Anmeldung um einen kostenlosen und schnellen Vorgang, der auch nicht immer mit Bearbeitungskosten verbunden ist.
Eine Genehmigung ist allerdings nicht immer erforderlich
Während jeder Brunnen angemeldet werden muss, ist nicht immer eine zusätzliche behördliche Genehmigung erforderlich. Diese wird zumeist dann zur Pflicht, wenn der Brunnen an das geförderte Hauswasser angeschlossen ist und/oder als Brauch- und Trinkwasserquelle verwendet wird. Hier schaltet sich das Gesundheitsamt ein, um eine vorgeschriebene Trinkwasserqualität überprüfen zu können. Aber auch bestimmte Abwasserentsorgungen durch den Brunnen machen eine Genehmigung erforderlich.
Bei Genehmigungen gibt es allerdings sowohl regionale als auch kommunale Unterschiede bezüglich der gesetzlichen Regelungen, weshalb generelle Aussagen nur schwer getroffen werden können. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, vor der Errichtung eines Brunnens bei der zuständigen Behörde nachzufragen und so auf Nummer sicher zu gehen.
Diese Daten sollten für die Anmeldung vorliegen
Damit Sie Ihren Brunnen bei der zuständigen Behörde anmelden können, benötigt diese einige grundlegende Informationen zu den baulichen Gegebenheiten und dem Betreiben des Brunnens. Sie sollten folglich einige Informationen parat haben, zu denen vor allem diese gehören:
- Ursprung des Brunnenwassers;
- Typ des Brunnens;
- Informationen bezüglich etwaiger Weitergabe des Wassers an Dritte;
- Wassernutzung;
- Geplante Wartungsintervalle; sowie
- Ableitung des Wassers.