Wann benötigen Sie eine Genehmigung für den Bau einer Gartenmauer?

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Die Höhe der Gartenmauer ist für eine Baugenehmigung entscheidend.

Vielleicht sind auch Sie unsicher, wenn Sie eine neue Gartenmauer bauen möchten, ob hierfür eine Genehmigung des zuständigen Amtes notwendig ist oder nicht? Wann Sie unter welchen Voraussetzungen eine Gartenmauer bauen dürfen und wann Sie den Bau anmelden müssen erfahren Sie im folgenden Beitrag:

Wann eine Mauer der Genehmigungspflicht obliegt

Es hängt vor allem auch von der Gemeinde oder der Kommune ab, ob Sie Ihre neue Gartenmauer vor dem Bau genehmigen lassen müssen oder nicht. Dies ist leider nicht einheitlich geregelt und in erster Linie abhängig von dem jeweiligen Bundesland, in dem Sie wohnen und dann hier nochmals, welcher Stadt oder Gemeinde Sie angehören. Daher müssen Sie sich erst einmal nach der hier geltenden Landesbauverordnung richten. Daher sollten Sie immer vorab bei der zuständigen Behörde nachfragen, wie dies speziell bei Ihnen geregelt ist. Doch es gibt eine grobe Richtlinie bei der Höhe Ihrer Mauer. Hier gilt meist, dass eine Mauer, die nicht höher als 1,80 Meter ist, genehmigungsfrei errichtet werden darf. Doch auch hier bestimmen wiederum Ausnahmen die Regel, wie zum Beispiel in München, denn hier gilt eine Genehmigungspflicht bei einer Höhe von über 1,50 Meter.

Grundstücksbegrenzungen und die Bestimmungen

Wenn Sie nicht nur eine einfache Gartenmauer errichten wollen, sondern es sich hierbei zusätzlich um eine Grundstücksbegrenzung handelt, dann müssen Sie weitere gesetzliche Vorschriften beachten. Diese sehen wie folgt aus:

  • Bestimmungen des Nachbarrechts greifen
  • ist in jedem Bundesland unterschiedlich
  • Kommunen können das Nachbarrecht noch einschränken
  • meist gilt hier aber die Höhe von 1,80 Meter maximal
  • Entfernung zum Nachbargrundstück sollte bei einem halben Meter liegen

Was sind ortsübliche Einfriedungen?

Wenn Ihnen der Begriff ortsübliche Einfriedungen unterkommt, dann wissen Sie vielleicht nicht, um was es sich hierbei handeln könnte. Hierbei sind Gartenmauern gemeint, die als Zaun verwendet werden. Hierbei kann es aber auch sein, dass eine Einfriedung als ortsunüblich gesehen und somit verboten wird. Auch kann es hierbei zu Einschränkungen kommen. Hier entscheidet dann in der Regel die Behörde. Sind Sie sich jedoch mit Ihrem Nachbarn einig und erklärt dieser eine schriftliche Einverständniserklärung für den Bau, dann wird Ihnen in der Regel auch die Erlaubnis erteilt. Wichtig beim Bau einer jeder Gartenmauer ist aber immer die rechtzeitige Anfrage bei der zuständigen Behörde, die Ihnen immer sagen kann, ob Sie eine Genehmigung benötigen oder nicht.