Wann zahlt die Versicherung einen Wasserschaden nicht?

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Ein Wasserschaden ist äußerst ärgerlich: Eine Menge Arbeit kommt auf Sie zu, wahrscheinlich verbunden mit Baulärm und Einschränkungen. Doch auch Möbelstücke und Erinnerungen können beschädigt worden sein. Zumindest den materiellen Schaden kann man in Ordnung bringen, doch ist das mit Kosten verbunden. Wofür hat man also eine Versicherung? Doch Vorsicht, nicht immer muss oder will diese nach einem Wasserschaden zahlen.

Welche Versicherungen sind verantwortlich?

Je nach Schaden und Ursache des Schadens, müssen Sie sich an unterschiedliche Versicherungen wenden. In Frage kommen:

  • Hausratsversicherung (bei Haushaltsunfälle mit Wasser führenden Geräten oder Einrichtungsgegenständen, übernimmt Kosten an beweglichen Gegenständen wie Möbeln)
  • Gebäudeversicherung (eine Pflichtversicherung für Eigentümer, die bei durch Leitungswasser verursachte Schäden zum Einsatz kommt und für bauliche Kosten – Fußboden, Wände etc. – zuständig ist
  • private Haftpflichtversicherung (deckt ausschließlich Schäden Dritter ab, beispielsweise wenn Wasser aus der oberen Wohnung durch die Decke in die untere Wohnung rinnt)

Im Grunde sollte man also im Fall der Fälle gut abgesichert sein -so meint man. Bei Schäden, die durch Leitungswasser entstanden sind, ist das in der Regel auch ohne Probleme umzusetzen, bei anderen Fällen hingegen kann die Schadensregulierung stark variieren und ist abhängig von der jeweiligen Polizze und möglichen Zusatzversicherungen (beispielsweise eine Elementarschadenversicherung im Fall von Hochwasserschäden).

Wann kann eine Versicherung die Zahlung verweigern?

In unterschiedlichen Situationen kann es dazu kommen, dass die Versicherung einen Wasserschaden nicht übernehmen möchte. Auch ist es möglich, dass der Schaden nur teilweise reguliert wird. Auch hierfür gibt es unterschiedliche Gründe:

  • der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt
  • im vorliegenden Schadensfall ist die benachrichtigte Versicherung nicht zuständig
  • es wurde fahrlässig gehandelt oder die Sorgfaltspflicht wurde verletzt
  • die technische Kontrolle und Unterhaltung fehlte oder war unzureichend
  • bei der Dokumentation liegen formale Fehler vor
  • die maximale Versicherungssumme ist unterdeckt

Wichtig: die richtige Schadensmeldung

Dass sich eine Schadenregulierung länger hinzieht oder die Versicherung nur einen Anteil zahlt, liegt häufig an einer unzureichenden Dokumentation des Schadensfalles. Hier sind Sie in der Bringpflicht: Dokumentieren Sie ganz genau, was in welcher Form beschädigt worden ist und wie hoch die Anschaffungskosten waren. Im Idealfall legen Sie sogar so viele Rechnungen wie möglich bei. Sollten Sie einen Schadensbericht unvollständig einreichen, kann es zu einer zu einer erheblichen Zahlungsverzögerung oder gar einer Zahlungsverweigerung kommen. Tatsächlich kommt es nicht allzu selten vor, dass sich Versicherungen auf Formfehler berufen, um eine Regulierung abzulehnen. Nehmen Sie die vernünftige Schadensmeldung also unbedingt ernst.

Was tun, wenn die Versicherung wirklich nicht zahlt?

In manchen fällen kann es vorkommen, dass die Versicherung zahlen müsste, die Zahlung aber dennoch verweigert oder hinauszögert. In solchen Fällen ist es ratsam, sich einen Anwalt zu nehmen, der die Versicherung dann zusätzlich kontaktiert. Eine ausführliche Rechtberatung kann Ihnen in diesem Fall weiterhelfen.