Wasserschaden im Keller – wer kommt dafür auf?

wasserschaden-im-keller

Wenn es im Keller zu einem Wasserschaden kommt, ist in der Regel eine Sanierung notwendig. Diese ist nicht nur aufwändig, sondern auch kostenintensiv. Nicht nur, dass die Trockenlegung mit einem hohen Zeitaufwand verbunden ist, die dazugehörige Stromrechnung ist ebenfalls hoch. Da stellt sich natürlich die Frage, wer diese Kosten zu tragen hat.

Welche Versicherungen kommen in Frage?

Ein geplatztes Rohr, eine Überschwemmung oder eine defekte und überlaufende Waschmaschine – Gründe für einen Wasserschaden kann es im Keller viele geben. Doch nicht immer ist dieselbe Versicherung für die Regulierung des Schadens verantwortlich. Umso wichtiger ist es, dass Sie bereits beim Kauf eines Hauses sofort alle notwendigen Versicherungen abschließen. Dazu gehören für den Fall eines Wasserschadens:

  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung

Was zahlt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung tritt in Kraft, wenn Schäden an Möbeln und anderen beweglichen Dingen entstanden sind. Allerdings zahlt diese Versicherung nicht in jedem Fall, bestimmte Umstände müssen gegeben sein. In der Regel kommt die Hausratversicherung daher in den folgenden Fällen für den Schaden auf:

  • Rohrbruch (Trinkwasser oder Abwasser)
  • Wasserschaden im Zusammenhang mit dem Leitungssystem in Haus und Wohnung
  • Schaden durch angeschlossene Schläuche von Waschmaschinen oder ähnlichem
  • Schäden durch defekte Warmwasser- und Dampfheizungsanlage
  • Schäden durch Klima-, Solar- und Wärmepumpenheizungen
  • Schäden durch Berieselungs- und Sprinkleranlagen

Grundsätzlich gilt, dass die Hausratversicherung dann zahlt, wenn die Schäden durch einen bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser entstanden sind. Wie oben zu sehen ist, können die Gründe dafür vielfältiger Natur sein.

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden direkt am Gebäude auf, die durch einen bestimmten Wasserschaden entstanden sind. Die Kosten für Reparatur und Instandsetzung werden dann übernommen, wenn der Wasserschaden durch einen Wasseraustritt aus Sanitär- und Heizungsanlagen entstanden ist. Wenn Sie in Ihrer Versicherungspolizze auch Elementarschäden mitversichert haben, haftet die Versicherung des Weiteren bei Überschwemmungsschäden (informieren Sie sich hier aber sehr gut – liegt das Gebäude beispielsweise direkt am Rhein in einem Hochwassergebiet, wird eine Überschwemmung häufig als Elementarschaden ausgeschlossen). Ansonsten muss der Schaden nach einer Überschwemmung leider selbst übernommen werden.

Was zahlt die Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung ist wichtig, um sich gegen Forderungen von anderen zu schützen, wenn zum Beispiel Ihr Wasserschaden auch auf den benachbarten Keller übergeht und der Nachbar den Schaden von Ihnen reguliert haben möchten – dann können Sie auf Ihre Privathaftpflichtversicherung bauen.