Wasserschaden im Keller – Wann kommt die Versicherung auf?

wasserschaden-keller-versicherung

Ein Wasserschaden im Keller ist aus vielen Gründen äußerst ärgerlich. Nicht nur, dass viele Erinnerungen unwiederbringlich zerstört sein könnten, auch der Arbeitsaufwand und vor allem die hohen Kosten machen so manch einem große Sorgen. Umso wichtiger ist es, gut versichert zu sein, damit zumindest die Kosten keinen Ärger mehr machen können. Doch wann kommt die Versicherung tatsächlich auf?

Essentielle Versicherungen

Um sich vor den Folgen eines Wasserschadens im Keller abzusichern, sind unterschiedliche Versicherungen vonnöten. Denn was und wer zahlt, hängt von der Art des Schadens ab und davon, was in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Entsprechend sind zu empfehlen:

  • die Gebäudeversicherung
  • die Hausratsversicherung
  • die Elementarschadenversicherung

Schäden durch Leitungswasser

Wenn ein Wasserschaden durch Leitungswasser entstanden ist (beispielsweise ein gebrochenes Leitungsrohr, aber auch die Abwasserrohre), dann haftet die Gebäudeversicherung für Schäden am Gebäude: Fußboden, Wände etc. Das gilt aber nur für Schäden an der Immobilie selbst, wenn allerdings bewegliches Hab und Gut zu Schaden gekommen ist, wird die Hausratversicherung benötigt.

Schäden durch Sturm, Überschwemmung etc.

Eine Ausnahme bildet der Wasserschaden, der durch Hochwasser oder ähnliches entstanden ist. Sogenannte Elementarschäden werden in der Regel nicht durch die Hausratsversicherung oder die Gebäudeversicherung abgedeckt, hierzu benötigen Sie zusätzlich eine Elementarschadenversicherung.

Elementarschadenversicherung

Eine Elementarschadenversicherung muss zusätzlich zur eigentlichen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Allerdings gibt es hier viele unterschiedliche Klauseln, die abhängig von der Lage des Gebäudes sind. Beispielsweise ist es schwierig, ein Haus an der Nordseeküste günstig gegen Sturmschäden zu versichern. Ebenfalls gestaltet es sich als nahezu unmöglich, einen günstigen Kurs für Hochwasserschäden in einem Überschwemmungsgebiet zu erzielen. Dementsprechend werden die Elementarschadenversicherungen in unterschiedliche Gefährdungsklassen aufgeteilt. Bei Wasserschäden spricht man von den vier folgenden Klassen:

  • Gefährdungsklasse 1: Hochwasser tritt laut Statistik seltener als einmal in 200 Jahren auf
  • Gefährdungsklasse 2: Hochwasser tritt laut Statistik seltener als einmal in 50 bis 200 Jahren auf
  • Gefährdungsklasse 3: Hochwasser tritt laut Statistik seltener als einmal in 10 bis 50 Jahren auf
  • Gefährdungsklasse 4: Hochwasser tritt laut Statistik einmal in 10 Jahren auf

Häufig werden Gebäude, die in einem höher gefährdeten Gebiet als Gefährdungsklasse 4 liegen, gänzlich von der Versicherung abgelehnt, da sich der Kosten-Nutzen-Aufwand rein rechnerisch nicht für die Versicherung lohnt. Sollten Sie dennoch eine Versicherung finden, die einen Vertrag mit Ihnen abschließen möchte, werden die Versicherungskosten wahrscheinlich unverhältnismäßig hoch sein.