Wenn Sie an der Decke einen Wasserschaden ausmachen, müssen Sie leider davon ausgehen, dass es sich hierbei um einen größeren Schaden handelt. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, sollten Sie schnellstmöglich den Vermieter und den Mieter in der über Ihnen liegenden Wohnung informieren, denn dann liegt die Schadensquelle mit hoher Wahrscheinlichkeit in der oberen Etage.
So verhalten Sie sich im Akutfall
Sobald der Schaden auftritt bzw. von Ihnen bemerkt wird, sollten Sie schnell handeln. Wichtig ist es, möglichst fix die Ursache für den Schaden herauszufinden, um weitere Folgen zu verringern. Ursächlich für einen Wasserschaden an der Decke können verschiedene Faktoren sein:
- Rohrbruch
- Niederschlag (bei einer Abschlussdecke zum Dach)
- übergelaufene Badewanne in der darüberliegenden Etage
- andere ausgelaufene Haushaltsgeräte (beispielsweise Waschmaschine)
- Installationsschäden
Sollten Sie die Möglichkeit haben, den Wasserzufluss selbst zu stoppen, sollten Sie dies umgehend tun. Handelt es sich um ein Mietobjekt und Sie können weder den Mieter noch den Vermieter erreichen, kann im Notfall auch die Feuerwehr einschreiten.
Schaden minimieren
Wenn Sie einen Notdienst oder die Feuerwehr zu Hilfe rufen, wissen diese genau, welche Maßnahmen einzuleiten sind. Für Sie selbst gilt, dass Sie den Schaden so gering wie möglich halten sollten. Im Akutfall bedeutet das, dass von der Decke tropfendes Wasser in Eimern oder Töpfen abgefangen wird und besonders wasserempfindliche Gegenstände und Möbel abgedeckt bzw. in Sicherheit gebracht werden müssen.
Anschließende Arbeiten
Ist die Ursache des Wasserschadens behoben, geht es an die Sanierung der Decke. Leider handelt es sich in diesem Fall häufig um sehr aufwändige Sanierungsarbeiten. Auch sollte schnellstmöglich gehandelt werden, um Schimmelbildung so gut wie möglich zu vermeiden. Wichtig ist des Weiteren, dass der Schaden umgehend der Versicherung gemeldet wird. Auch möglicherweise zusätzlich entstandene Schäden, die im Rahmen des Notdienstes entstanden sind (beispielsweise Beschädigungen durch die Feuerwehr oder einen Schlüsselnotdienst) müssen sorgfältig protokolliert und der Versicherung gemeldet werden. Handelt es sich bei dem Wasserschaden um einen Schaden, der von der Versicherung übernommen wird, wird die Situation von einem Gutachter erfasst und anschließend ein Sanierungsplan erstellt. Bei der Trockenlegung und Sanierung einer Decke handelt es sich in der Regel um ein sehr aufwändiges Unterfangen, weshalb der entsprechende raum für die Dauer der Arbeiten häufig unbewohnbar bleibt.
Wer kommt für den Schaden auf?
Ob und welche Versicherung für den Schaden aufkommt, hängt von der Ursache des Wasserschadens ab. Wenn Sie Mieter sind und der Schaden in der überliegenden Wohnung entstanden ist, müssen Sie sich in der Regel keine Sorgen machen. Die Hausratsversicherung kommt für Schäden am Inventar auf (Möbel, technische Geräte usw.). Auch wird die Unterbringung in einem Hotel übernommen, sollte die Wohnung im Zuge der Sanierungsarbeiten unbewohnbar sein. Schwierig wird es hingegen, wenn der Schaden aufgrund einer vergessenen und übergelaufenen Badewanne oder ähnliches handelt – dann kommt die Versicherung in der Regel nicht auf.