Ein Wasserschaden kann eine kleine Katastrophe sein – je nachdem, wie hoch der Schaden ist und wie viele Räume und Gegenstände betroffen sind. An der Bausubstanz eines Hauses kommen Folgeschäden hinzu, die mit hohen Kosten verbunden sind. Umso wichtiger ist es, dass Hausbesitzer gut versichert sind. Doch wer zahlt bei welchem Wasserschaden was?
Wer kommt für die Zahlung in Frage?
Das Thema Versicherung ist generell ein sehr umfangreiches. Das trifft auch in Sachen Hauseigentum und Schadensfall zu. Bei einem Wasserschaden können demnach drei verschiedene Versicherungen zur Kostenübernahme in Frage kommen, des Weiteren der Verursacher selbst. Die möglichen Versicherungen sind:
- Hausratsversicherung
- Gebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung
Um herauszufinden, welche Versicherung zahlen wird, ist es wichtig zu wissen, wie der Schaden entstanden ist und woraus genau der Schaden besteht. Besonders wichtig ist zwischen Schäden durch Leistungswasser (dazu zählt in dem Fall auch Abwasser) und Elementarschäden zu differenzieren.
Schäden durch Leitungswasser
Ist ein Wasserschaden durch Leitungswasser entstanden (zum Beispiel Rohrbruch), dann haftet die Gebäudeversicherung für Schäden am Gebäude. Das gilt aber nur für Schäden an der Immobilie, bewegliches Inventar ist durch die Hausratsversicherung abgedeckt.
Schäden durch elementare Kräfte
Sogenannte Elementarschäden, die durch eine Überschwemung / Hochwasser entstanden sind, werden normalerweise nicht durch die Hausratsversicherung oder die Gebäudeversicherung abgedeckt. Um die Kosten, die aus einem solchen Schaden entstehen können, von der Versicherung erstattet zu bekommen, benötigen Sie eine Elementarschadenversicherung, die zusätzlich zur Gebäudeversicherung abgeschlossen werden muss.
Schäden durch verschulden Dritter
Wenn eine dritte Person Schuld an dem Wasserschaden trägt, ist dessen Haftpflichtversicherung zuständig. Ein solcher Fall liegt beispielsweise dann vor, wenn aus der über der eigenen Wohnung liegenden Wohnung Wasser durch die Decke tropft. Gründe dafür können beispielweise eine defekte Waschmaschine sein oder ein laufender Wasserhahn, der vergessen worden ist abzudrehen.
So funktioniert die Schadensregulierung
Ein typisches Beispiel für einen Wasserschaden ist ein Rohrbruch. Sobald Sie das Problem entdecken, müssen Sie erste Maßnahmen ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. In erster Linie bedeutet das, dass Sie das Wasser abdrehen müssen. Informieren Sie anschließend Ihren Versicherungsagenten so schnell wie möglich, damit nötige Reparaturen schnell in die Wege geleitet werden können. Zwischenzeitlich müssen Sie den Schaden so ausführlich wie möglich dokumentieren. Ist die Dokumentation nicht einwandfrei, kann es sein, dass sich die Zahlung der Versicherung verzögert oder diese sich gar ganz weigert, den Schaden zu übernehmen.