Gerade bei Häusern, die vor dem Asbestverbot im Jahr 1993 errichtet wurden, kann auch heute noch eine asbesthaltige Hausfassade vorhanden sein. Diese zwingt zwar nicht in allen Fällen sofort zum Handeln, sollte aber langfristig entfernt werden. Was Sie über Asbest in Fassaden wissen müssen, haben wir Ihnen in diesem Artikel kurz zusammengefasst.
Asbestplatten und Spritzasbest wurden für Fassaden verwendet
Asbesthaltige Baustoffe wurden bis zum Bekanntwerden der krebserregenden Eigenschaften in den 1970er-Jahren bzw bis zum Verbot in Deutschland im Jahr 1993 für die verschiedensten Bereiche im Haus verwendet. Häufig war Asbest daher auch in Hausfassaden gebräuchlich – in den meisten Fällen entweder als Spritzasbest oder in Form von asbesthaltigen Wandplatten. Da eine Vielzahl von Hausfassaden seither nicht saniert wurden, kommt Asbest auch heute noch recht häufig in älteren Häusern vor.
Diese Merkmale deuten auf Asbest hin
Es gibt einige Merkmale, die darauf hindeuten können, dass für Ihre Hausfassade asbesthaltige Baustoffe verwendet wurden. Diese sind vor allem:
- Die Fassade wurde vor 1993 errichtet. Noch wahrscheinlicher ist ein Vorhandensein von Asbest, wenn die Fassade vor den 1970er-Jahren errichtet wurde;
- Die Fassade besteht aus Eternit oder anderen Faserzementplatten bzw aus Spritzzement;
- Die Fassade hat eine gräuliche bis graubraune Färbung.
Eine abschließende Klärung des Sachverhalts sollte aber unbedingt durch eine Spezialfirma erfolgen, die eine Materialprobe entnimmt und diese in Hinblick auf das Vorhandensein von Asbest in einem Labor testen lässt. Besteht ein Asbestverdacht, dürfen Sie die Fassade in keinem Fall mechanisch bearbeiten oder anderweitig verändern!
Der Zustand bestimmt, ob eine Entsorgung bereits notwendig ist
Heutzutage sehen die meisten Asbestverkleidungen nicht mehr so dekorativ aus. Sie unterliegen einer ständigen Witterung, die die Oberfläche porös macht und dafür sorgt, dass sich die Verbindungsränder aufbiegen. Neben den optischen Problemen steckt in dieser Tatsache aber vielmehr eine gesundheitliche Gefahr: so werden beim Verwittern von asbesthaltigen Oberflächen die krebserregenden Fasern freigesetzt, die in der Folge eingeatmet werden können.
Daher ist der Zustand der Asbestfassade der maßgebliche Faktor dafür, ob eine Entsorgung bereits dringend notwendig ist. Während weiterhin intakte Fassaden weniger problematisch sind (da eine komplett intakte Oberfläche keine Fasern absondert, solange sie mechanisch nicht behandelt wird) und gegebenenfalls versiegelt oder verkapselt werden sollten, müssen beschädigte Fassaden unbedingt durch ein Fachunternehmen entfernt und sachgerecht entsorgt werden.