Bei der Entsorgung von Asbestplatten gibt es eine Reihe von Vorschriften, die erfüllt werden müssen. Diese Vorgaben haben nicht nur gesundheitliche, sondern auch gesetzliche Relevanz, weshalb Entsorgungen von Fachfirmen durchgeführt werden sollten. Kleine Mengen lassen sich jedoch auch von Privatpersonen entsorgen. Was Sie darüber wissen müssen, haben wir Ihnen hier kurz zusammengefasst.
Die Asbestplattenentsorgung unterliegt strengen Vorgaben
Da bei der Entsorgung von Asbestplatten mit einem stark gesundheitsschädigendem Baustoff hantiert wird, unterliegt dieser Prozess nicht nur Vorschriften, sondern tatsächlich auch gesetzlichen Vorgaben. Diese sind in der Technischen Regel für Gefahrenstoffe 519 festgehalten. Fachfirmen, die sich professionell mit der Entsorgung von Asbest beschäftigen, besitzen eine nötige Zertifizierung, die die Einhaltung des gesetzlichen Standards garantiert.
Fachfirmen sind zwar teuer, lohnen sich aber allein aus diesem Grund. Neben der Erfüllung der sicherheitstechnischen Voraussetzungen während der Entsorgung korrespondieren diese Firmen in den meisten Fällen selbstständig mit den zuständigen Behörden, sodass die Entsorgung auch entsprechend angemeldet und nachweisbar ist. Dieser Rundumservice ist allerdings recht teuer.
Auf diese Schritte müssen Sie bei einer Privatentsorgung achten
Daher kommt häufig – nicht zuletzt aufgrund der recht hohen Kosten einer Entsorgung durch Fachfirmen – der Wunsch auf, Asbestplatten selbst zu entsorgen. Bei kleineren Mengen ist dies durchaus theoretisch möglich. Es sollte aber unbedingt auf die folgenden Schritte geachtet werden:
- Schutz und Sicherheit: Erfüllen Sie bei der Entsorgung auf jeden Fall die Technische Regel für Gefahrenstoffe 519, um Ihre eigene Gesundheit zu schützen. Tragen Sie die vorgeschriebene Schutzkleidung und bedenken Sie, dass Asbestplatten weder gesägt, geschliffen, gefräst noch geflext werden dürfen.
- Vorbereitung der Entsorgung: Darüber hinaus müssen Asbestplatten gesetzlich in sogenannten „Big Bags“ entsorgt werden, die zwischen 15 und 30 Euro pro 1.250 Kilogramm Nutzlast kosten. Berechnen Sie vor der Entsorgung das Gewicht der Asbestplatten und der asbesthaltigen Dämmwolle und besorgen Sie entsprechend genügend Big Bags. Auch sollten die Platten angefeuchtet werden, um das Freisetzen von schädlichen Asbestfasern zu verhindern – das erhöht das Gewicht der Platten zusätzlich und muss einberechnet werden!
- Informieren, melden und nachweisen: Die Entsorgung von Asbestplatten muss häufig in der zuständigen Behörde angemeldet werden, weshalb Sie sich vorher über die Vorgaben und nötigen Schritte hierzu informieren sollten. Darüber hinaus müssen Sie nach der Entsorgung nachweisen können, dass diese sachmäßig durchgeführt wurde. Lassen Sie sich also auf jeden Fall einen Nachweis für spätere Referenz ausstellen.