Dachgaube – Ist dafür eine Baugenehmigung notwendig?

dachgaube-baugenehmigung

Bei vielen Umbauarbeiten, die das Hausdach betreffen, müssen vorher umfangreiche Informationen an das zuständige Bauamt weitergegeben werden – und eine entsprechende Baugenehmigung eingeholt werden. Inwieweit dies auch für Dachgauben gilt, haben wir Ihnen hier kurz zusammengefasst.

Das wird unter dem Wort „Dachgaube“ verstanden

Unter dem Begriff „Dachgaube“ werden Dachaufbauten verstanden, bei denen eine Fensterfront parallel zum First verläuft und somit senkrecht ins Dach eingebaut wurde. So entstehen folglich kleine Ausbuchtungen für das Fenster, die wie eine Unterbrechung der Dachform wirken und die Optik des Hauses maßgeblich beeinflussen. Weitere Unterscheidungen in Bezug auf Gauben lassen sich anhand der jeweiligen Form machen:

  • Spitzgaube (dreieckige Form);
  • Schleppgaube (rechteckige Form); oder
  • Trapezgaube (Trapezform).

Baugenehmigungen unterliegen regionalen Bestimmungen

Ob für den nachträglichen Einbau einer Dachgaube eine Baugenehmigung benötigt wird, lässt sich zumeist pauschal nicht beantworten. So gibt es nicht nur regionale, sondern ebenfalls kommunale Unterschiede in Bezug auf das geltende Baurecht vor Ort, sodass manche Vorschriften zwar in Teilen Deutschlands gelten, in anderen Teilen jedoch nicht. Es gelten also nicht nur Ländergesetze, sondern mancherorts auch zusätzliche Auflagen in Bezug auf Größe, Denkmalschutz und Anforderungen.

Auf der sicheren Seite sind Sie dann, wenn Sie bereits zu Beginn der Ausbauplanung einen Gang zur zuständigen Baubehörde wagen und dort ganz unverbindlich nachfragen, ob – und nach welchen Kriterien – eine Baugenehmigung notwendig ist.

Allerdings brauchen fast alle Dachgauben eine Baugenehmigung

Oftmals werden Sie dann die Antwort bekommen, dass eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Dachgaube vonnöten ist. Das hat vor allem mit dem Umfang des Projektes zu tun. In vielen Bundesländern gilt, dass eine Genehmigung dann eingeholt werden muss, wenn

  • die Bausubstanz des Hauses verändert wird,
  • sich das Erscheinungsbild des Hauses verändert oder
  • wenn mehr Wohnfläche errichtet wird.

Dachgauben erfüllen zumeist alle der obigen Punkte. Hinzu kommen weitere Faktoren wie die Größe der Gaube und das Gebäudebild der Straße. Wer darüber hinaus in Hamburg lebt, kann mit noch strengeren Vorgaben rechnen – hier gibt es sogar Vorschriften dahingehend, dass die Gaube nicht größer als ein Drittel der Dachfläche einer Gebäudeseite sein darf. Sollte Ihnen hingegen ausgerichtet werden, dass Sie keine Baugenehmigung benötigten, so lassen Sie sich diese Zusage unbedingt schriftlich bestätigen.

In manchen Fällen wird eine solche Genehmigung allerdings abgelehnt

Während Baugenehmigungen für viele Hausprojekte eine mehr oder weniger kleine Formalie darstellen und fast immer ausgestellt werden, kann dies in Bezug auf Dachgauben allerdings ein bisschen schwieriger werden. Ablehnungen sind nicht unüblich, was wiederum darauf zurückzuführen ist, dass vor allem Siedlungen ein einheitliches Bild schätzen. Sticht Ihr Haus durch eine nachträglich eingesetzte Dachgaube zu sehr hervor, würde dies das einheitliche Gebäudebild der Straße stören – und wird daher im Vorhinein nicht genehmigt.

Es lohnt sich übrigens auch nicht, die Gaube auf gut Glück ohne vorherige Absprache mit dem Bauamt zu errichten – wer erwischt wird, kann nicht nur mit einer Geldstrafe rechnen, sondern muss oftmals sogar den Abriss und Rückbau auf eigene Kosten durchführen.