Mauer: wann brauchen Sie eine Baugenehmigung?

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Heimwerker wissen oftmals nicht, ob der Bau einer Mauer auch einer Genehmigung bedarf.

Beim Errichten einer Mauer besteht meist eine gewisse Unsicherheit. Heimwerker wissen oftmals beim Gartenbau nicht, ob der Bau der konkreten Mauer in Ordnung ist oder dieser eine Baugenehmigung bedarf. Bei uns erfahren Sie, wann Sie eine Baugenehmigung für die Mauer benötigen und in welchen Fällen diese nicht erforderlich ist.

Kommunale Regelungen und Länderzuständigkeit

Häufig weichen die Regelungen von Bundesland zu Bundesland ab. Jedes Bundesland kann das Baurecht grundsätzlich individuell regeln, da es keine bundesrechtliche Zuständigkeit zur Gesetzgebung in diesem Bereich gibt. Neben den länderspezifischen Vorschriften können auch die einzelnen Kommunen weitere Vorgaben erlassen. Insbesondere in städtischen Bebauungsplänen befinden sich Vorgaben, die auch die Höhe der Mauer bzw. das Erfordernis einer Genehmigung für diese konkretisieren. Es bedarf also eines genaueren Blickes, wenn Sie eine Mauer selber bauen wollen.

Das Nachbarrecht als entscheidende Regelung

In nahezu allen Bundesländern in Deutschland gilt das sogenannte Nachbarrecht. Lediglich die folgenden Länder haben kein Nachbarrecht erlassen:

  • Hamburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern

Das Nachbarrecht umfasst alle Vorschriften, die für die Errichtung einer Mauer bei einem Grundstück relevant sind. Zäune, Hecken und eben auch Mauern fallen unter den Anwendungsbereich dieser Norm.

Genehmigungsfreie Mauern

Trotz aller länderspezifischen Unterschiede und kommunaler Regelungen gibt es gewisse Grundsätze. In den meisten Ländern ist die Rechtslage derart ausgestaltet, dass Mauern bis zu 1,80 Meter oder sogar 2 Meter keine Baugenehmigung bedürfen. Allerdings sollten Sie sich im Zweifelsfall informieren. Falls die gebaute Mauer doch gegen eine Vorschrift verstößt, müssen Sie diese wieder abreißen – und das auf Ihre eigenen Kosten.

Rechtsbegriff ortsübliche Einfriedung

In den meisten Bestimmungen ist der Rechtsbegriff der ortsüblichen Einfriedung von Bedeutung. Ortsunübliche Einfriedungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Allerdings handelt es sich hierbei um einen auslegungsbedürftigen Rechtsbegriff. Dieser variiert in der Praxis und bedarf einer genauen Auslegung. Somit wird oftmals erst im Streitfall geklärt, ob eine Mauer als ortsübliche Einfriedung gilt oder eben nicht.