Baugenehmigung für das Gartenhaus in Hessen

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Das Gartenhaus steht im Mittelpunkt vieler deutscher Gärten. Ob als Ort zur Erholung im Garten oder als Abstellort für Rasenmäher, Werkzeug und Co. muss das Gartenhaus immer bestimmten Anforderungen genügen. Wenn das Gartenhaus ohne Baugenehmigung errichtet wurde, müssen Sie das Gartenhaus schlimmstenfalls zurück bauen. Teilweise reicht ein Streit mit den Nachbarn und das zuständige Bauamt wird darauf aufmerksam. Im Folgenden erfahren Sie alles über die Baugenehmigung in Hessen.

Baugenehmigung für das keine Gartenhaus

Grundsätzlich brauchen Sie auch in Hessen für ein kleines Gartenhaus keine Baugenehmigung. Ausnahmen bestehen hier nur teilweise, wenn eine Toilette im Gartenhaus integriert ist oder es einen Aufenthaltsraum im Inneren gibt. Grundsätzlich kann man festhalten, dass es für ein Gartenhaus in Hessen immer dann keine Genehmigung braucht, wenn es nur zum Abstellen von Werkzeug und Gartengeräten gedacht ist.

Größere Gartenhäuser zur vielfältigen Nutzung

Falls Sie sich für ein größeres Gartenhaus wie ein optisch ansprechendes Fachwerk Gartenhaus entscheiden, ist ein genauerer Blick notwendig. Wer sein Gartenhaus regelmäßig für gemütliche Abende oder Feiern nutzen möchte, sollte sich beim zuständigen Bauamt informieren. Das Gleiche gilt dafür, wenn eine Feuerstelle im Gartenhaus vorhanden ist. Dann ist eine Baugenehmigung schnell notwendig. Zudem ist es nicht immer eindeutig, ob eine Genehmigung vorgeschrieben ist oder nicht. Im Zweifel sollten Sie hier jedoch auf Nummer sicher gehen. Wenn Sie vorher Rücksprache mit dem Bauamt halten, reduzieren Sie das Risiko eines aufwändigen Rückbaus aufeinander Minimum.

Abstand zu den Nachbarn

Ein weiterer wichtiger Aspekt beim Bau des Gartenhauses ist der Abstand zu den Nachbarn. In Hessen sind die Auflagen vergleichsweise locker. Nichtsdestotrotz drohen bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Abstände gravierende Folgen:

  • aufwändige Versetzung des Gartenhauses
  • teurer Rückbau des gesamten Gartenhauses

So sieht es bei vereinszugehörigen Gärten aus

Etwas anders sieht dies bei Gärten aus, die einem Verein gehören. Neben einer Baugenehmigung fallen dann andere rechtliche Anforderungen an. Hier müssen Sie sich ggf. nicht nur an den Bauvorschriften des Landes, sondern auch an die Auflagen halten. Insbesondere bei größeren Gartenhäusern oder einer gewerblichen Nutzung ist es immer wichtig, sich vorher bei der Baubehörde abzusichern.