Bevor Sie eine Außentreppe an Ihr Haus anbringen können, sollten Sie sich über die Notwendigkeit einer Baugenehmigung informieren. Diese wird zwar nicht für jede Art von Außentreppe benötigt, muss aber bei bestimmen Voraussetzungen in manchen Bundesländern vorliegen. Was Sie über dieses Thema wissen müssen, haben wir Ihnen in diesem Artikel kurz zusammengefasst.
Kleinere Außentreppen sind oft genehmigungsfrei
Ob eine Baugenehmigung für den Bau einer Außentreppe notwendig ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Ein wichtiger Faktor ist dabei der Umfang und die Größe des geplanten Bauprojektes: vor allem dann, wenn Sie lediglich drei bis vier Treppenstufen errichten möchten, ist dies zumeist ohne das vorherige Einholen einer Genehmigung zulässig. Größere Projekte wie beispielsweise das Hinzufügen einer Außentreppe in den ersten Stock brauchen allerdings fast immer eine behördliche Erlaubnis. Aber auch hier gibt es je nach Bundesland individuelle Unterschiede, da die gesetzliche Lage hierzu nicht einheitlich ist.
Die Vorschriften variieren je nach Bundesland
Daher kann es vorkommen, dass in verschiedenen Bundesländern auch verschiedene Vorschriften zur Errichtung einer Außentreppe vorliegen. Informieren Sie sich also am besten vor Planungsbeginn bei Ihrem zuständigen Bauamt darüber, ob eine Genehmigung einzuholen ist und welche weiteren Bedingungen in Bezug auf die Treppe zu erfüllen sind. So ist es fast immer so, dass ein Mindestabstand zu Nachbargrundstücken eingehalten werden muss oder bei stockwerkübergreifenden Außentreppen ein Geländer vorgeschrieben ist.
In diesen Fällen benötigen Sie zumeist eine Genehmigung
Dennoch lassen sich einige Fälle festhalten, in denen es überall in Deutschland wahrscheinlich ist, dass Sie eine behördliche Genehmigung vor der Errichtung einholen müssen. Dazu zählen vor allem die Folgenden:
- Die Außentreppe soll ein ganzes Geschoss überbrücken (zum Beispiel dann, wenn Sie einen Hauseingang in den ersten Stock bauen möchten);
- Die Außentreppe würde nah an der Grundstücksgrenze zu einem Nachbarn liegen. Hierzu gibt es gesetzliche Abstandsvorgaben, die nicht unterschritten werden dürfen. Gerade bei neu ausgeschriebenen Grundstücken könnte der Bau einer Außentreppe daher zu eng zum Nachbarn sein.
Das Bauamt benötigt einige Unterlagen
Es lohnt sich daher fast immer, sich unverfänglich beim Bauamt zu informieren. Wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen möchten, sollten Sie sich darüber hinaus gut vorbereiten, da das Bauamt einige Unterlagen von Ihnen benötigen wird. Dazu zählen beispielsweise Angaben zu Material und Maßen der Treppe und Lage- sowie Baupläne.