Das Wort „trocknen“ ist in Bezug Beton eigentlich der falsche Term: Beton trocknet nicht, sondern bindet vielmehr chemisch ab und härtet aus. Trotzdem müssen auch hier gewisse Mindestzeiten beachtet werden, die bis zur Normfestigkeit eingehalten werden müssen. Welche das sind, können Sie in diesem Artikel nachlesen.
Aushärtender Beton wird in Phasen unterschieden
Während des Aushärtungsprozesses von Betonstrukturen kommt es zu einem Abbinden, wobei das Wasser mit dem Zement reagiert und eine Kristallisierung beginnt. Das allmähliche Verzahnen dieser Kristalle sorgt schließlich dafür, dass die Festigkeit des Betons steigt. Generell kann hierbei in drei Phasen unterschieden werden:
- Frischbeton: Frisch gegossener Beton, dessen Abbindungsprozess gerade erst gestartet ist;
- Jungbeton bzw. Grünbeton: Nach Beginn des Aushärtens wird von Jung- oder Frischbeton gesprochen. Dieser besitzt nur eine geringe Festigkeit und darf weder begangen noch bearbeitet werden;
- Festbeton: Nach Erreichen der Mindestdruckfestigkeit spricht man von Festbeton. Dieser Zustand ist nach DIN-Norm festgelegt. Ein tatsächlich vollständiges Aushärten von Beton kann allerdings mehrere Monate bis Jahre dauern.
Die Mindestaushärtezeit gilt für optimale Bedingungen
Um von Festbeton sprechen zu können und den Beton bautechnisch weiter verarbeiten zu dürfen, ist nach DIN-Norm festgelegt, dass der Frischbeton vorher mindestens 28 Tage lang aushärten muss. Diese Trockenzeit orientiert sich allerdings an Optimalbedingungen, die eine durchschnittliche Temperatur von etwa 12 Grad Celsius und eine normale Luftfeuchtigkeit voraussetzen. Bei Regen, Frost oder hohen Hitzeeinwirkungen verschiebt sich diese Aushärtungszeit entsprechend – insbesondere bei Temperaturen unter 0 Grad Celsius kann es vorkommen, dass das chemische Abbinden komplett gestoppt wird, sodass die Trockenzeit um entsprechend viele Tage verlängert werden muss.