Beton trocknen – Wartezeit und wichtige Hinweise

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Nachdem eine Betonfläche gegossen und verdichtet wurde, muss diese bis zur vorgeschriebenen Festigkeit aushärten. Oftmals wird hierfür der Begriff „trocknen“ verwendet – tatsächlich handelt es sich aber vielmehr um ein Abbinden. Was Sie über die Wartezeit und den Vorgang wissen müssen, haben wir Ihnen in diesem Artikel kurz zusammengefasst.

Beton härtet aus, indem er abbindet

In Bezug auf Beton wird von Hobbyhandwerkern gerne der Begriff „trocknen“ verwendet, wenn es um die Phase der Festigung von Frischbeton geht. Tatsächlich ist dieser Begriff aber nicht richtig: vielmehr muss in Bezug auf Beton von einem Abbinden und einer Aushärtungsphase gesprochen werden.

Das hat vor allem mit dem chemischen Prozess zu tun, der während des Aushärtens abläuft. So sorgt die Zugabe der richtigen Wassermenge zum Zement im Beton (w/z-Wert von 0,4, lesen Sie hier mehr darüber) dafür, dass der Zement kristallisiert. Die Bildung der Festigkeit, die nun einsetzt und im Laufe der Zeit zunimmt, liegt folglich daran, dass sich die Kristalle langsam miteinander und mit den anderen Inhaltsstoffen verhaken und eine feste Struktur bilden. Während dieses Vorgangs, der Abbinden genannt wird, werden nun 40% des Wassers im Beton gebunden; weitere Wasseranteile werden darüber hinaus physikalisch (25%) und chemisch (15%) gebunden.

Ein tatsächliches „Trocknen“ muss verhindert werden

Spricht man vom „Trocknen von Beton“, so bildet dies streng genommen sogar einen Vorgang ab, der unbedingt verhindert werden sollte. In der Realität ist es wichtig, vor allem die Oberfläche einer neuen Betonstruktur während der Festigungsphase vor einem vorzeitigen Austrocknen zu schützen, um strukturelle Schäden zu verhindern. Hierfür ist es Pflicht, eine Frostschutz-Kiesschicht einzuziehen und eine Nachbehandlung durchzuführen.

Bei einer Nachbehandlung wird die Oberfläche feucht gehalten und zumeist mit Kunststoff-Folien vor Witterungseinflüssen geschützt. Das hat einen wichtigen Grund: würde das Wasser im Beton verdunsten, bevor der Abbindungsprozess fertig ist, käme es nicht nur zu einem unvollständigen Abbindungsvorgang, sondern ebenfalls zu einem Frühschwund oder Spannungsrissen.

Mit dieser Wartezeit müssen Sie rechnen

Wenn Sie also auf die Aushärtung (statt dem Trocknen!) Ihrer Betonfläche warten, gibt es gesetzliche Vorgaben, die sich auf die Mindestfestigkeit beziehen. So darf Beton grundsätzlich erst nach 28 Tagen weiter verarbeitet werden – ganz ausgehärtet ist er aber auch dann noch nicht. Mehr zu Trocknungszeiten lesen Sie hier.