Balkon vergrößern – Diese Optionen stehen Ihnen offen!

balkon-vergroessern
Für eine Balkonvergrößerung ist fast immer eine Baugenehmigung nötig

Bestandsbauten aus dem letzten Jahrhundert besitzen meist einen relativ kleinen Balkon. Glücklicherweise ist technisch möglich, nahezu jeden Balkon zu vergrößern. Der Aufwand richtet sich nach Bauweise und Zustand, wobei auskragenden und freitragenden Balkons aufgrund der Statik Grenzen gesetzt sind.

Grundfläche eines Balkons vergrößern

Um einen Balkon zu vergrößern, können Sie ihn wahlweise in der Länge, der Breite oder in beide Richtungen erweitern. Mögliche Verfahren sind:

  • Erweiterung auskragender Balkons durch Stahlträger
  • Anbringung zusätzlicher Tragehalterungen
  • Abriss und Neukonstruktion
  • Umbau zu einem Anbaubalkon mit Stützen
  • Selbsttragende Elemente vor, neben oder um den Balkon

Zu bedenken ist dabei, dass sich das Gewicht durch das zusätzliche Material deutlich erhöht und von einer Statik abhängt, die ursprünglich eine niedrigere Belastung vorsieht. Darüber hinaus entsteht bei einem freitragenden Balkon eine Hebelwirkung, die sich auf die Befestigungspunkte auswirkt und exponentiell ansteigt. Selbst eine kleine Vergrößerung bewirkt deshalb eine Erhöhung der Kräfte, die ein Vielfaches über dem reinen Gewichtszuwachs liegt.

Bauantrag und Architekt sind notwendig

Wegen der veränderten Tragfähigkeit und Lastverteilung sowie dem Eingriff in die Fassade bedeutet die Vergrößerung einen Eingriff in die Bausubstanz, für den Sie eine Baugenehmigung benötigen. Diese erhalten Sie selbst in einem vereinfachten und genehmigungsfreien Verfahren ausschließlich bei Vorlage von Bauplänen und statischen Gutachten, die anerkannte Experten gegenzeichnen. Bei einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Balkonen erteilt das Amt nur in Ausnahmefällen eine Genehmigung, falls eine Vergrößerung das einheitliche Aussehen stört.

Probleme und Grenzen bei freitragenden Balkonen

Zu dieser Bauweise zählen Hänge- und Tragarmbalkons und solche mit einer verlängerten Bodenplatte (auskragend). Bei allen Modellen tragen die Fassade und das Mauerwerk alleine die gesamte Konstruktion. Voraussetzung für eine Vergrößerung sind deshalb eine gute Bausubstanz und eine ausreichende Statik. Letztere schränkt die Größe einer Erweiterung in vielen Fällen erheblich ein. Es existieren nur wenige Möglichkeiten, eine solche Begrenzung zu umgehen. Eine davon ist der Umbau zu einem mit Stelzen abgestützten Anbaubalkon. Eine weitere besteht in einem kompletten Rückbau und einer anschließenden Neukonstruktion aus leichteren Materialien – zum Beispiel Holz und Edelstahl statt Zement.

Umbau eines selbsttragenden Balkons

Die Vergrößerung eines teilweise oder vollständig selbsttragenden Balkon – also eines Anbau- oder Vorstellbalkons – ist einfach. In einigen Fällen können Sie die notwendigen Arbeiten selbst vornehmen, um die Kosten zu reduzieren. Bei einer kleinen bis mittleren Erweiterung reicht ein Versetzen der vorhandenen Stützen auf neue Fundamente aus. Möchten Sie die Grundfläche stark vergrößern, empfiehlt sich der Anbau eines zusätzlichen Balkons oder das Einziehen neuer Pfeiler. In allen Fällen benötigen Sie auch hier ein statisches Gutachten über die veränderte Traglast, das Sie bei einigen Bausätzen direkt von dem Hersteller beziehen können.

Rechtliche Voraussetzungen für eine Baugenehmigung

Ein größerer Balkon beeinflusst nicht die sogenannte Abstandsfläche, also die gesetzlich vorgeschriebene Distanz zwischen Grundstücksgrenze und der Erweiterung. Diese berechnet sich ausschließlich nach der Höhe. Bei einer Erweiterung in der Tiefe verschiebt sich aber die Außenseite. Berücksichtigen Sie diesen Unterschied entsprechend. Ein bestehender Denkmalschutz ist grundsätzlich kein Ablehnungsgrund, bedeutet jedoch zusätzliche Auflagen.