Zisterne bauen – Anzeigepflicht, Genehmigung und Kontrollen

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Wenn Sie eine Zisterne anlegen möchten, müssen Sie in jedem Fall bestimmte Vorschriften einhalten. Je nach Größe und Region ist eine regelmäßige Kontrolle nicht unbedingt notwendig und die zuständige Wasserbehörde muss die Genehmigung erteilen, wenn Sie alle gesetzlichen Bauvorschriften einhalten.

Bundesland und Kommune entscheidet über Voraussetzungen

Laut der gesetzlichen Definition ist eine Zisterne ein Wasserspeicher, der über keinen dauerhaften Zufluss – Bach, Fluss, Quelle oder Grundwasser – verfügt. In den meisten Fällen wird er durch Regenwasser gespeist und dient dem Sammeln von diesem als Brauchwasser außerhalb des Trinkwasserkreises. Die konkreten Bauvorschriften fallen in die Verantwortung der Bundesländer, die einzelnen Kommunen können diese durch einen eigenen Bebauungsplan variieren. Aus diesem Grund hängt es von dem Standort ab, welche konkreten Vorschriften Sie einhalten müssen.

In den meisten Fällen gelten folgende Bedingungen:

  • Zisternen bis zu 50 m³ Volumen sind genehmigungsfrei.
  • Es besteht immer eine Anzeigepflicht bei der lokalen Wasserbehörde.
  • Die Zisterne muss DIN 1986 bei der baulichen Umsetzung erfüllen.
  • Nach DIN 2403 besteht eine Kennzeichnungspflicht für Entnahmestellen und Rohrleitungen.
  • Das Material – ob Kunststoff oder Beton – beeinflusst nicht das Verfahren.
  • Funktionale Erweiterungen wie die Retention von Regenwasser benötigen eine Genehmigung.

Relevante Normen DIN 1986 und DIN 2403

Die Regelung DIN 1986 beinhaltet verbindliche Vorschriften für die Entwässerung von Gebäuden und Grundstücken und schreibt bauliche Voraussetzungen zum Beispiel für die Ableitung von Regenwasser vor. Darunter fallen zum Beispiel die Frostfestigkeit und die Sicherheit gegen einen Wasserrückstau. Nach DIN 2403 müssen Sie nicht erdverlegte Rohrleitungen und Entnahmestellen kennzeichnen, um den Brandschutz zu gewährleisten. Sie betrifft in erster Linie Gase und Chemikalien, gilt jedoch ebenfalls für Wasserleitungen.

Trennung vom Trinkwasser

In Deutschland gilt eine strenge Regelung zum Schutz des Trinkwassers. Sie dürfen ohne entsprechende Genehmigung kein „Fremdwasser“ in den Kreislauf einbringen – nicht einmal als „schmutziges“ Brauchwasser. Das bedeutet, eine Verwendung zum Beispiel für die Gartenbewässerung ist unbedenklich, einen Anschluss für die Toilettenspülung hingegen nicht.

Genehmigung und Kontrolle einer Zisterne

Die Errichtung einer kleinen Zisterne müssen Sie zwar anmelden, eine Genehmigung benötigen Sie jedoch nicht und es finden keine regelmäßigen Kontrollen statt. Andernfalls finden diese in der Regel in einem jährlichen Turnus statt, wobei die Umsetzung von der Region abhängt. In einigen Fällen reicht eine Zertifizierung durch einen Handwerker aus, in anderen erfordert sie eine Begutachtung durch zuständige Beamte.