Wintergarten ohne Baugenehmigung – Ist das möglich?

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Die Einholung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Wintergartens ist grundsätzlich Pflicht – oder nicht? Wann Sie eine Baugenehmigung unbedingt benötigen und in welchen Fällen Ausnahmen gelten können, haben wir Ihnen in diesem Artikel kurz zusammengefasst.

Generell sind bauliche Anlagen genehmigungspflichtig

Wer sein Haus und Grundstück um eine bauliche Anlage erweitern möchte, fällt unter die Pflicht zur Einholung einer Baugenehmigung. Auch Wintergärten fallen oftmals in diese Kategorie – und sind daher im Regelfall genehmigungspflichtig. Das gilt vor allem dann, wenn es sich bei dem Bauprojekt um einen beheizten Wintergarten handeln soll, der als Erweiterung des Wohnraums genutzt werden kann. Hier gelten übrigens noch weitere rechtliche Vorgaben, die sich von dem Mindestabständen zu Nachbargrundstücken über die Isolierung der Fenster bis hin zu Lüftung und Beschattung erstrecken.

Nicht jeder Wintergarten ist allerdings eine bauliche Anlage

Dennoch kann nicht generell gesagt werden, dass jeder Wintergarten tatsächlich von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden muss, was auf mehrere Gründe zurückzuführen ist. So kann es einige Ausnahmefälle geben, wenn die folgenden Aspekte zutreffen:

  • Der Wintergarten wurde in einem Bundesland mit Ausnahmeregelung errichtet (zum Beispiel haben NRW oder Bremen bestimmte Ausnahmeregelungen); oder
  • Der Wintergarten wird als unbeheizte Leichtbauweise konstruiert; oder
  • Der Wintergarten überschreitet eine gewisse Quadratmeterzahl nicht; oder
  • Der Wintergarten überschreitet eine gewisse Höhe nicht.

Sie sollten dennoch davon absehen, einen Wintergarten ohne vorherige Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt zu errichten. Erst wenn von dort grünes Licht kommt, sind Sie auf der sicheren Seite.

Was tun, wenn ohne Genehmigung gebaut wurde?

Was aber tun, wenn der Wintergarten bereits errichtet wurde und dafür tatsächlich keine Baugenehmigung vorliegt? In solchen Fällen ist es dringend ratsam, von sich aus auf das Bauamt zuzugehen und ein nachträgliches Baugesuch zu ersuchen. Schwierig kann es dann zumeist nur werden, wenn beim Bau nicht alle Vorgaben erfüllt wurden und der Wintergarten nicht den gesetzlichen Kriterien entspricht. Aber auch hier ist ein Nachrüsten manchmal möglich.

Kommt die Behörde durch Informationen von Dritten an die Information einer fehlenden Genehmigung, drohen oftmals Geldstrafen oder sogar der komplette Abriss des Wintergartens – natürlich auf Ihre eigenen Kosten. Daher sollten Sie diesen Fall unbedingt vermeiden.