Wintergarten am Reihenhaus – Darauf müssen Sie achten

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Für die Errichtung von baulichen Anlagen gelten Mindestabstände zu anderen Grundstücken. Vor allem bei Reihenhäusern kann dies für einen Wintergarten von besonderer Relevanz sein. Was Sie zu diesem Thema wissen sollten, haben wir Ihnen hier kurz zusammengefasst.

Grenzabstände müssen eingehalten werden

Wie bei der Planung und Errichtung von anderen baulichen Anlagen gilt auch für die meisten Wintergärten, dass bestimmte baurechtliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Neben der Pflicht zur Beantragung einer Baugenehmigung zählen hierzu etwa Aspekte wie Isolierung, Dämmung, Lüftung und Heizung des Wintergartens. Handelt es sich hingegen um einen Leichtbau- oder Bausatz-Wintergarten, kann auf manche dieser Dinge verzichtet werden.

Worauf gesetzlich allerdings nicht verzichtet werden kann, ist die Pflicht zur Einhaltung von Mindestabständen zu anderen Gebäuden und zu den Nachbargrundstücken. Bei der Errichtung eines Wintergartens in einer Reihenhaussiedlung kann genau hier ein Problem entstehen, da Grenzabstände durch die etwaige dichte Bebauung schwer einzuhalten sind. Hier sind in vielen Fällen nur zwei Optionen für einen Wintergarten möglich:

  • Die Verwendung eines Leichtbau-Bausatzes, der besonders platzsparend ist; oder

Bei Reihenhäusern können zusätzliche Anforderungen bestehen

Neben der Problematik der Grenzabstände kommen in Reihenhaussiedlungen allerdings manchmal noch weitere Hürden hinzu, die eine vorausschauende Planung erforderlich machen. Hierzu zählt beispielsweise, dass oftmals eine einseitige Brandschutzmauer verlangt wird, die nicht durch Fenster unterbrochen werden darf. Die einzige wirkliche Option, diese Vorgabe mit einem Wintergarten zu vereinen, bietet lediglich die Verwendung eines Glases der Feuerschutzklasse 90, das zwar besonders schwer, aber auch besonders teuer ist.

Darüber hinaus gelten bei vielen Reihenhäusern Uniformitätsregel. Das heißt, dass nicht jede bauliche Veränderung einfach umgesetzt werden darf, die auch eine optische Veränderung des Gebäudes nach sich zieht. Oftmals ist es vor der Errichtung eines Wintergartens daher nicht nur notwendig, sich mit seinen Nachbarn abzusprechen, sondern auch, eine zusätzliche Genehmigung von der Hauseigentümerversammlung einzuholen. Scheitert eine solche Einwilligung, scheitert in vielen Fällen auch der Traum nach einem Wintergarten.