Baugenehmigung für den Wintergarten in NRW

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Da Wohnwintergärten als bauliche Anlage gelten, ist für die Errichtung im Regelfall eine Baugenehmigung erforderlich. In Nordrhein-Westfalen gelten unter bestimmten Voraussetzungen allerdings Ausnahmeregelungen. Welche das sind, haben wir Ihnen hier kurz zusammengefasst.

Wintergärten benötigen eine Baugenehmigung

Um einen Wohnwintergarten errichten zu dürfen, der baulich als Anlage gilt und somit bestimmten Voraussetzungen entsprechen muss, ist in fast allen Fällen eine Baugenehmigung erforderlich. Was für Planungsdaten für den Antrag erforderlich sind und welche genauen Vorgaben eingehalten werden müssen, kann aber je nach Bundesland stark variieren. Daher lohnt es sich zumeist, den Wintergarten mit der Hilfe eines Architekten zu planen – nur so können Sie sicherstellen, dass alle notwendigen Verpflichtungen eingehalten werden.

Darüber hinaus ist es empfehlenswert, sich bereits vor Beginn der Planerstellung mit der örtlichen Baubehörde auseinanderzusetzen, um alle notwendigen Informationen zu erhalten. Somit sind Sie auf der sicheren Seite und sparen im Zweifelsfall unnötige Kosten. Vor allem dann, wenn Ihr Wintergarten nah an Grundstücksgrenzen stehen soll, ist eine Errichtung unter Umständen nicht zulässig – was Sie schließlich vor der Beauftragung eines Architekten wissen sollten.

In manchen Bundesländer kann es aber Ausnahmen geben

So wie es in verschiedenen Bundesländern auch verschiedene gesetzliche Vorgaben in Bezug auf bauliche Anlagen gibt, so kann es auch vorkommen, dass manche Bundesländer nicht in jedem Fall eine Genehmigung für den Wintergarten erteilen müssen. Ein gutes Beispiel hierfür ist NRW.

Hier herrscht die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westphalen (BauONRW), die zwar nach § 63 Abs. 1 und § 67 Abs. 1 grundsätzlich eine Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen vorgibt, hierzu aber auch gesetzliche Ausnahmen ausschreibt. Dort heißt es, dass die Errichtung eines Wohngebäudes dann genehmigungsfrei ist, wenn für den Geltungsbereich des Bebauungsplans bestimmte Voraussetzungen gelten (zum Beispiel, wenn das Gebäude eine bestimmte Höhe nicht überschreitet und weniger als 30 Quadratmeter umfasst).

Aber auch hier kann kein ultimativer Freifahrtschein für Wintergärten abgeleitet werden. Selbst dann, wenn keine Genehmigungspflicht besteht, müssen schließlich weitere Vorgaben zur baulichen Struktur – wie etwa die Mindestabstände zu Nachbargrundstücken, Isolierung, Dämmung, Heizung und Lüftung – eingehalten werden, was ebenfalls einen Gang zum Bauamt erforderlich macht. Es gilt: Auch wenn der Bau genehmigungsfrei sein sollte, bedeutet das natürlich noch lange nicht, dass er auch rechtsfrei ist.