Wintergarten mit Balkon kombinieren – So geht’s

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Wer einen Wintergarten als Anbau im Erdgeschoss errichten möchte, kann zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und im ersten Geschoss einen Balkon auf die neue Konstruktion setzen. Wann dies sinnvoll ist und worauf Sie achten müssen, haben wir Ihnen hier kurz zusammengefasst.

Zusätzliche Hauserweiterung mit geringen Kosten

Der Bau eines Wintergartens bringt nicht nur einen hohen planungstechnischen Aufwand mit sich, sondern ist auch mit nicht zu unterschätzenden Kosten verbunden. Vor allem dann, wenn der Wintergarten in beheizter Form als Erweiterung des Wohnraums eingesetzt werden soll, muss eine stabile Konstruktion unter Einhaltung von mehreren baurechtlichen Vorgaben errichtet werden. Im Zuge dieser Arbeiten liegt es nahe, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen – und den Wunsch nach einem Balkon auf dem Dach des neuen Wintergartens zu verwirklichen.

Beispielsweise dann, wenn der Wintergarten unter einem Schlafzimmer errichtet werden soll, lohnt sich ein Balkon als Erweiterung selbst dann, wenn sich an der entsprechenden Stelle derzeit noch keine Tür befindet. Viele Kosten, die mit einem nachträglichen Einsetzen eines Balkons verbunden wären, werden auf diese Art gespart – so kann durch den Wintergarten auf spezielle Balkonträger, ein zusätzliches Fundament sowie einem neuerlichen Gang zum Bauamt für eine entsprechende Genehmigung verzichtet werden. Nur eine Tür muss natürlich zusätzlich eingesetzt werden.

Auch kann der Balkon bautechnische Vorteile mit sich bringen

Aber nicht nur in Bezug auf die Kosten für die Errichtung des Balkons, sondern auch in Bezug auf die Kosten für die notwendige Ausstattung des Wintergartens können Sie auf diese Art und Weise sparen. Zusätzlich kommen ebenfalls für den Wintergarten bautechnische Vorteile hinzu. Das ergibt sich vor allem aus den folgenden Gründen:

  • Wintergärten müssen beschattet werden, damit sie im Sommer nicht zu einer Sauna werden. Ein Balkon auf dem Dach kann diese Funktion teilweise übernehmen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen;
  • Eine Regenwasserableitung für das Wintergartendach kann durch einen Balkon erleichtert werden; sowie
  • Die Planung der Konstruktion sowie die Einholung einer Baugenehmigung muss nur einmal – statt zweimal bei einem nachträglichem Balkon – eingeholt werden, was auch dann gilt, wenn der Balkon erst zu einem späteren Zeitpunkt finalisiert werden soll. Achtung: Eine Baugenehmigung ist für solche Bauten immer Pflicht!