Generell gilt, dass die Errichtung einer baulichen Anlage immer eine Baugenehmigung erfordert. Auch Wintergärten, die als Wohnraumerweiterung gelten, sind hiervon nicht ausgeschlossen. Was Sie über die Baugenehmigung wissen müssen und welche Ausnahmen es gibt, lesen Sie hier.
Wer eine bauliche Anlage errichtet, benötigt eine Genehmigung
Baugenehmigungen sind Pflicht für alle Bauherren, die ihr Grundstück um eine bauliche Anlage erweitern wollen. Während kleinere Strukturen (wie beispielsweise Gewächshäuser) hiervon oftmals ausgenommen sind, fallen Wintergärten in den meisten Fällen unter diese Regelung. Vor allem dann, wenn es sich um einen beheizten Wohnwintergarten handelt, der als zusätzlicher Wohnraum fungiert und der Quadratmeterzahl des Hauses zugerechnet wird, ist das Einholen einer Genehmigung nicht zu vermeiden.
Diese Genehmigung wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ausgestellt, sodass hier bereits bei der Planung einige Unterlagen vorgelegt werden müssen. Daher empfiehlt es sich, auf die Hilfe eines Architekten zu vertrauen – dieser weiß nicht nur, welche Voraussetzungen der Wintergarten in Bezug auf Heizung, Isolierung, Dämmung und Lüftung erfüllen muss, sondern auch, welche Plandaten bei Baubehörden zu einem positiven Bescheid führen.
Das geltende Baurecht ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
Wie genau die geltenden Vorschriften und Vorgaben für die Errichtung des Wintergartens aussehen, kann aber nicht generell gesagt werden. Das geltende Baurecht unterscheidet sich nämlich von Bundesland zu Bundesland, und auch regionale Unterschiede auf Kommunalebene sind möglich. Auch hier ist es empfehlenswert, sich vorher umfassend über geltende Bestimmungen zu informieren. So kann ein Gang zur Baubehörde bereits Aufschluss darüber geben, was erlaubt und was nicht erlaubt ist.
Wer sich nicht an die Vorschriften hält oder das Bauamt nicht über den Bau informiert, riskiert übrigens ernsthafte Konsequenzen. Neben empfindlichen Geldstrafen kann es sogar vorkommen, dass der neue Wintergarten gleich wieder abgerissen werden muss. Und auch das Finden eines Bauunternehmens zur Errichtung der Struktur ist nahezu unmöglich, wenn keine Baugenehmigung vorliegt.
Diese Unterlagen müssen im Bauantrag enthalten sein
Dementsprechend kann auch nicht explizit gesagt werden, welche Unterlagen Sie dem Bauantrag beischließen müssen. Auch hier kann es zu regionalen Unterschieden kommen, die vorher eruiert werden sollten. Zumeist ist aber die Vorlage der folgenden Unterlagen und Planungsdaten unumgänglich:
- Ausgefüllte Formulare des jeweiligen Bauamtes (oftmals online abrufbar);
- Bauzeichnungen und Baubeschreibungen in mehrfacher Ausführung;
- Amtlich anerkannter Lageplan und Bebauungsplan des Grundstücks (oftmals ebenfalls ein solcher Plan von den Nachbargrundstücken);
- Informationen zu Grenzabständen und Grenzflächen;
- Statische Berechnungen für die neue bauliche Anlage;
- Wärmeschutznachweis;
- Entwässerungsplan; sowie
- Diverse technische Nachweise (etwa zum Heizungs- und Lüftungssystem, zu den verwendeten Materialien und zum Schallschutz).
Mit diesen Kosten für eine Genehmigung ist zu rechnen
Nicht nur der Bau des Wintergartens an sich, sondern auch das Einholen der Baugenehmigung ist mit Kosten verbunden. Wie hoch diese sind, ist natürlich auch regional variabel, sollte aber in die Kostenplanung des Wintergartens gleich einbezogen werden. Tatsächlich handelt es sich hierbei zumeist um Kosten, die nicht nebensächlich sind – im Regelfall betragen sie etwa 5% der gesamten Baukosten.
Achten Sie außerdem darauf, den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung möglichst früh zu stellen. Baubehörden können mehrere Wochen und teilweise auch mehrere Monate brauchen, bis Sie die Genehmigung in den Händen halten – das kann bei einem spät eingebrachten Antrag unter Umständen zu Bauverzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.
Manchmal sind Ausnahmen von der Genehmigungspflicht möglich
Obwohl bauliche Anlagen genehmigungspflichtig sind, können Sie unter gewissen Voraussetzungen auf eine solche Genehmigung verzichten. Das bedingt sich vor allem durch regionale Bestimmungen, die in manchen Bundesländern zu weniger strengen Vorschriften geführt haben. Wenn Sie Ihren Wintergarten in NRW, Bremen, Hessen oder Brandenburg bauen möchten, können Sie oftmals einen Freistellungsantrag stellen, wenn Ihr Wintergarten eine Gesamtfläche von 30 Quadratmetern nicht überschreitet.