Wann und was zahlt die Versicherung bei einem Rohrbruch?

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Ein Rohrbruch ist unheimlich ärgerlich. Nicht nur, dass der Schreck groß ist und Sie erstmal auf Wasser allgemein verzichten müssen – schließlich sollte schnell die Hauptleitung abgedreht werden – häufig sind die Folgeschäden gar nicht direkt abzusehen und können ziemlich teuer werden. Stellt sich die Frage, was die Versicherung in welchem Fall übernimmt.

Welche Versicherungen kommen in Frage?

Wenn es zu einem Rohrbruch kommt, können tatsächlich zwei verschiedenen Versicherungen in Frage kommen:

  • Wohngebäudeversicherung
  • Hausratsversicherung

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden, die am Gebäude und an den mit dem Gebäude fest verbundenen Teilen entstehen. Im Falle eines Rohrbruches muss es sich dabei aber um ein Leitungswasserrohr handeln, Regenrohre gehören nicht dazu – für diese muss eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden. Die Wohngebäudeversicherung greift jedoch nicht nur bei dem Schaden am Rohr selbst, sondern auch bei Folgeschäden an:

  • Wänden
  • Fußböden
  • Nebengebäuden
  • Gebäudezubehör (hierbei handelt es sich beispielsweise um Werkzeuge, die zur Instandhaltung des Gebäudes benötigt werden)

Möbel und andere freibewegliche Gegenstände werden allerdings nicht von dieser Versicherung gedeckt.

Hausratsversicherung

Häufig werden aber gerade auch Möbel und Einrichtungsgegenstände betroffen von einem Rohrbruch. Zu diesem Zweck gibt es die Hausratsversicherung, die für Schäden an beweglichen Teilen aufkommt. Auch später eingebaute Teile wie beispielsweise eine Einbauküche sind über diese Versicherung abgedeckt. In der Regel werden Gebäudeversicherung und Hausratsversicherung in einem Paket über denselben Versicherungsagenten abgeschlossen, sodass nur einmalig informiert werden muss. Sollten Sie jedoch getrennte Versicherungen haben, müssen Sie beide schnellstmöglich über den Schaden informieren.

So verhalten Sie sich richtig

Damit Sie sichergehen können, dass die Versicherung den Schaden auch deckt, müssen Sie sich an gewissen Richtlinien halten. Eine davon lautet, dass Sie bemüht sind, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet, Sie dürfen zum Beispiel einen Rohrbruch nicht einfach ignorieren und das Rufen eines Installateurs nicht auf einen anderen Tag verschieben. Am besten verhalten Sie sich wie folgt, sobald Sie einen Rohrbruch feststellen:

  • stellen Sie das Wasser am Haupthahn ab
  • falls Stromleitungen betroffen sein könnten, schalten Sie auch den Strom aus
  • schalten Sie auf jeden Fall alle elektrischen Geräte im betroffenen Bereich aus
  • rufen Sie einen Installateur und informieren Sie umgehend die Versicherung
  • fotografieren Sie den Schaden und machen Sie sich Notizen
  • sammeln Sie wenn möglich Quittungen zusammen, um den Schadenswert belegen zu können
  • machen Sie – wenn nötig – einen Termin mit Ihrem Versicherungsmakler aus

Welche Kosten werden übernommen?

Es ist schwer zu sagen, welche Kosten letztendlich generell übernommen werden. Wenn es sich bei dem Rohrbruch um Selbstverschulden handelt, wird die Versicherung für gar nichts aufkommen. Wenn Sie aber keine Schuld am Schaden haben, dann werden die im Vertrag festgehaltenen Schäden gedeckt. Wenn Sie keine Beläge über die Einrichtungsgegenstände, Möbel usw. haben, wird der Schaden geschätzt. Außerdem werden die Reparaturkosten sowie ein Ausgleich für die Wertminderung gezahlt. Beachten Sie jedoch, dass die Versicherung häufig mit einem Partnerunternehmen arbeitet – sprechen Sie sich also zunächst mit der Versicherung ab, ehe Sie einen Handwerker mit der Reparatur beauftragen.