Gerade, wenn eine Gartenmauer das Grundstück zum Nachbarn abgrenzen soll, kann es hier zu Streitigkeiten kommen, wie hoch die Gartenmauer überhaupt gebaut werden darf. Hierzu gibt es jedoch gesetzliche Vorlagen, die die Höhe begrenzen. Wie diese aussehen und was Sie bei der Höhe der Gartenmauer noch beachten sollten erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Wie hoch darf eine Mauer grundsätzlich sein
Leider ist die maximale Höhe der Gartenmauern nicht einheitlich festgelegt und somit von Bundesland zu Bundesland sowie auch unter den Gemeinden und Kommunen unterschiedlich festgelegt, wann eine Genehmigung erfolgen muss. Desweiteren muss unterschieden werden, wo die Mauer errichtet werden soll, zum Beispiel als Terrassenabgrenzung innerhalb des eigenen Gartens oder an der Grundstücksgrenze.
Gesetzliches für die Gartenmauer an der Grundstücksgrenze
Wenn Sie eine Mauer an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn errichten möchten, dann gelten hier die Bestimmungen des Nachbarrechts. Dieses ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt, in Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es dieses Gesetz gar nicht. Im Nachbarrecht wird das Folgende geregelt:
- Mauern als Einfriedung
- so heißen die Grundstücksmauern an der Grundstücksgrenze
- müssen mindestens 1,20 Meter hoch sein
- dürfen 1,80 Meter nicht übersteigen
- der Abstand zur Grundstücksgrenze muss einen halben Meter betragen
- kann aber auch in einem oder mehr Bundesländern abweichen
- der Nachbar muss sein Einverständnis geben
- mit einem schriftlichen Einverständnis darf öfters auch höher gebaut werden
- gibt es Einwände, müssen diese berücksichtigt werden
- etwa zu viel Schatten auf Grundstück des Nachbarn
Hinzu kommt, dass Sie die „Ortsüblichkeit“ beachten müssen. Ihre Kommune oder Gemeinde in der Sie leben, darf solche Einfriedungen ablehnen, die als ortsunüblich gesehen werden. Auch Nachbarn haben gegen diese ortunüblichen Mauern ein Recht für einen Einspruch. Idealerweise fragen Sie vor dem Bau einer Gartenmauer an der Grundstücksgrenze den Nachbarn sowie das zuständige Amt.
Gartenmauer innerhalb eines Gartens
Auch eine Gartenmauer in Ihrem eigenen Garten dürfen Sie nicht so ohne weiteres errichten. Denn hier kommt die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes zum Tragen. So ist die maximale Höhe nicht überall gleich, aber Mauern von über 1,80 Metern sind eigentlich überall genehmigungspflichtig. Doch auch Ihre Kommune oder Gemeinde kann noch eigene Vorschriften erlassen, die über die Landesbaurordnung hinaus gehen. In München darf eine Mauer zum Beispiel nur 1,50 Meter hoch sein. Daher sollten Sie auch vor dem Bau der Gartenmauer auf dem Grundstück vorher beim zuständigen Amt eine Anfrage stellen.