Wenn in Bayern ein Gartenhaus entstehen soll, stellt sich die Frage nach der richtigen Planung und Vorbereitung. Hier ist der Kontakt zum örtlichen Bauamt erforderlich. Denn teilweise herrschen in Bayern besondere Regelungen, die dafür sorgen, dass die Planung des Gartenhauses ein wenig schwerer ist. Die Grundfläche des Bebauungsplans bezieht sich dabei auf das ganze Gartenhaus. Es kommt somit immer auf die Größe an. Im Folgenden erfahren Sie alles rund um das Gartenhaus und die Baugenehmigung für ein solches in Bayern.
Bei der Baugenehmigung auf Nummer sicher gehen
Wer ein neues Gartenhaus in den eigenen Garten bauen möchte, sollte sich vorher Gedanken über die rechtlichen Erfordernisse machen. Denn Sicherheit ist bei der Planung bereits das A und O. Schließlich sind schlimmstenfalls die Investitionen umsonst, wenn Sie das Gartenhaus wieder abreißen müssen. In den meisten Gegenden gilt das Gartenhaus als untergeordnetes Gebäude. Allerdings könnte es sein, dass sich der Nachbar vom Gartenhaus gestört fühlt. Grundsätzlich lohnt sich immer eine Kontaktaufnahme zum zuständigen Bauamt. Nur die vorherige Abklärung und eine Zusicherung können verhindern, dass Sie nachträglich das Gartenhaus wieder zurückbauen müssen.
Zweck des Gartenhauses
Von besonderer Bedeutung ist der Zweck des Gartenhauses. Hier sind verschiedene Möglichkeiten denkbar:
- Wohnen im Gartenhaus
- Gartenhaus als Partyhütte
- Gartenhaus für Werkzeuge
Falls Sie beispielsweise in Ihrem Gartenhaus wohnen wollen, ist dies in Bayern verboten. Wenn das Gartenhaus der Hauptwohnsitz sein soll, ist dies in Bayern nicht möglich. Wer beispielsweise in Hessen oder woanders in Deutschland wohnt, muss sich über die dortigen Regelungen informieren, da diese abweichen können.
Vorteile durch die Baugenehmigung
Wer sein Gartenhaus mauern möchte und über die Baugenehmigung nachdenkt, sollte auch die Vorteile einer Beantragung berücksichtigen. Denn langfristig sind trotz momentan gutem Verhältnis immer Streitigkeiten mit dem Nachbarn denkbar. Wenn Sie sich jedoch mit einer Baugenehmigung abgesichert haben, hat der Nachbar schlechte Chancen.