Wie bei vielen großen Küchengeräten gilt, dass auch die Spülmaschine nur auf ganz bestimmte Arten entsorgt werden darf. Hierzu gibt es gesetzliche Regelungen, deren Missachtung zu empfindlichen Strafen führen kann. Was Sie über das Entsorgen wissen müssen, haben wir Ihnen hier kurz zusammengefasst.
Entsorgung ist durch gesetzliche Regelungen beschränkt
Da Spülmaschinen zu der Kategorie der Elektrogeräte zählen, dürfen sie nach dem Ausbau nicht einfach in der Restmülltonne entsorgt werden. Deutschlandweit gilt hierzu das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, wobei unter diese Kategorie alle Geräte fallen, die mit Strom aus der Steckdose, mit Batterien oder mit Solarzellen betrieben werden. Seit 2006 sind entsprechende Geräte außerdem mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern markiert. Die gleiche Regelung gilt aber natürlich auch für ältere Geräte, die dieses Symbol noch nicht tragen.
Generell gilt, dass Spülmaschinen nur auf zugelassene Arten entsorgt werden dürfen. Wer dagegen verstößt, muss mit Geldbußen rechnen. Einen einzelnen Weg zur Entsorgung gibt es aber nicht – stattdessen sind mehrere Arten zulässig. Vor allem für Privatleute bieten viele Kommunen inzwischen auch einen Abholservice an. Eine Entsorgung im Sperrmüll ist übrigens nicht erlaubt.
Diese Möglichkeiten haben Sie zur richtigen Entsorgung
Die Möglichkeiten, die Ihnen für die Entsorgung Ihrer ausgedienten Spülmaschine zur Verfügung stehen, können von Kommune zu Kommune variieren. Vor allem die folgenden Optionen sind allerdings zulässig und bedürfen verhältnismäßig wenig Aufwand:
- Wertstoffhof: Wer einen großen Kofferraum oder Anhänger besitzt, kann die alte Maschine ganz einfach zum nächsten Wertstoffhof fahren. Die dortigen Betreiber sind verpflichtet, das alte Gerät kostenfrei anzunehmen. Allerdings können hierfür bestimmte Annahmezeiten gelten, die durch einen Besuch der entsprechenden Homepage oder einen Anruf eruiert werden können.
- Abholservice: Wie bereits kurz erwähnt, bieten einige Kommunen auch einen kostenlosen oder günstigen Abholservice für ausgediente Maschinen an. Informieren Sie sich am besten bei der jeweils zuständigen Gemeinde über Zeiten und Preise.
- Schrottplatz: Darüber hinaus nehmen manche Betreiber von privaten Schrottplätzen oder Müllhalden auch Großgeräte an, um sie auszuschlachten und die Wertstoffe weiterzuverkaufen. Manchmal ist hier auch eine kostenlose Abholung möglich.
- Selbst ausschlachten: Neben den Schrotthändlern können Sie natürlich auch selbst zum Ausschlachter werden. Oftmals findet sich außerdem im Freundes- oder Familienkreis eine Person, die ein defektes Gerät zu solchen Zwecken abholen möchte.
- Fachgeschäft: Auch nehmen viele Fachgeschäfte und Elektrohändler alte Geräte gleich mit, wenn Sie dort eine neue Spülmaschine samt Einbau erstanden haben.
- Verkauf im Internet: Eine neuere Variante der Entsorgung stellt der Verkauf im Internet dar. Ob die Spülmaschine alt, defekt oder noch funktionsfähig ist – auf Gebrauchtwaren-Portalen finden sich zumeist interessierte Hobbybastler, die das Gerät abholen möchten. Hierbei lassen sich manchmal auch noch ein paar Euro herausschlagen.