Damit eine fachmännische Anbringung von Trapezblechen als Eindeckung gewährleistet werden kann, muss das Dach eine geeignete Dachneigung aufweisen – nur so können Feuchtigkeitsschäden verhindert werden. Wie groß diese Neigung sein sollte, haben wir Ihnen hier kurz zusammengefasst.
Bei Trapezblechen sind Überlappungen erforderlich
Wenn es um die Montage von Trapezblechen geht, müssen mehrere Dinge berücksichtigt werden. Hierzu gehört auch, dass die Dichtigkeit gegenüber Wasser und eindringender Feuchtigkeit nur dann gegeben ist, wenn die einzelnen Bleche mit einer gewissen Überlappung an den Querstößen angebracht werden.
Dadurch wird verhindert, dass Wasser an den Übergängen zwischen zwei Längsstößen ungehindert in den Dachstuhl laufen kann. Um diese Barriere zu verbessern, werden oftmals auch zusätzliche Dichtungsbänder eingesetzt – was vor allem dann notwendig ist, wenn es sich um ein Dach mit einer geringen Dachneigung handelt.
Geringe Dachneigungen können problematisch werden
Wer hingegen ein Dach mit einer besonders geringen Dachneigung mit Trapezblechen versehen will, stößt schnell auf das Problem, dass es zu Wasseransammlungen in den Trapezblechrillen kommen kann. Das Wasser fließt dann nicht mehr richtig ab und kann nicht nur zu Verschmutzungen und Moosbildung führen, sondern auch in das Dach eindringen und für schwerwiegende Feuchtigkeitsschäden sorgen. Achten Sie daher generell bei der Errichtung eines Daches – unabhängig davon, ob Trapezblech verlegt werden soll – unbedingt darauf, die Neigung so zu wählen, dass keine diesbezüglichen Problematiken entstehen.
Diese Überlappungen sollten bei bestimmten Dachneigungen eingehalten werden
Trapezbleche gehören zu jenen Dacheindeckungen, die mit einer Reihe unterschiedlicher Neigungen kompatibel sind. Je nachdem, um welches Gefälle es sich jeweils handelt, muss aber die jeweilige Überlappung zwischen zwei Blechen angepasst werden. Hierfür gilt die DIN-Norm 18807 als Leitfaden, in welcher die entsprechenden Bedingungen festgelegt werden. Diese verteilen sich wie folgt:
- Dachneigungen von 3° bzw. 5°: Hierbei handelt es sich um das Mindestgefälle, das für ein Eindecken mit Trapezblech vorhanden sein muss (3° für Dachflächen ohne Querstöße und Durchbrüche und 5° für Dachflächen mit Querstößen). Hier können Trapezbleche nur dann verlegt werden, wenn zusätzlich ein Dichtband (etwa aus Polyethylen-Schaumstoff) angebracht wird. Achten Sie auf eine Überlappung von mindestens 200 Millimetern.
- Dachneigung von 5° bis 7°: Auch hier sollten Dichtbänder eingesetzt werden, um einen optimalen Schutz des Dachstuhls zu gewährleisten. Die minimale Überlappung beträgt ebenfalls 200 Millimeter.
- Dachneigung ab 12°: Bei diesen etwas steileren Dächern reicht eine Überlappung von 150 Millimetern.
- Dachneigung ab 20°: Ab dieser Dachneigung ist es schließlich ausreichend, wenn die Überlappung nur noch 100 Millimeter beträgt.