Dachausbau – Ist eine Genehmigung Pflicht?

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Im Zuge eines Umbauprojektes am Haus kann es notwendig sein, eine Baugenehmigung einholen zu müssen. Dies gilt in manchen Fällen auch für den Dachausbau – in anderen Fällen jedoch nicht. Was Sie zu diesem Thema wissen müssen, haben wir Ihnen hier kurz zusammengefasst.

Notwendigkeit einer Genehmigung hängt vom Bauumfang ab

Wie bei vielen baulichen Projekten in Haus und Garten gilt, dass die Notwendigkeit einer Baugenehmigung nicht immer ganz einheitlich geregelt ist. Während manche Arbeiten durchaus genehmigungspflichtig sind, dürfen andere auch ohne behördliche Zustimmung durchgeführt werden. Maßgeblich hierfür ist oftmals der Umfang der Arbeiten sowie die Frage, ob bauliche Substanzen verändert werden. In Bezug auf einen Dachausbau heißt dies in der Realität zumeist, dass beispielsweise für die folgenden Arbeiten eine vorherige behördliche Baugenehmigung vorliegen muss:

  • Veränderung der Dachneigung (was zum Beispiel dann manchmal zutrifft, wenn Sie eine Dachaufstockung durchführen);
  • Veränderung der Grundfläche des Daches;
  • Veränderung der Dachform (beispielsweise vom Flachdach zum Satteldach, um Raum zu gewinnen);
  • Erhöhung des Daches;
  • Einbau einer Dachterrasse oder einer Gaube; oder
  • Veränderung der Dämmung (zum Beispiel durch die Erneuerung des Dämmmaterials, was zu weiteren brandschutzrechtlichen Auflagen führt und daher genehmigungspflichtig ist).

Regionale Vorschriften können unterschiedlich sein

Kleinere Arbeiten am Dach unterliegen hingegen zumeist keiner Genehmigungspflicht und dürfen im Rahmen der baulichen Möglichkeiten frei durchgeführt werden. Dazu zählen in den meisten Fällen Umbauarbeiten, die beispielsweise lediglich den Innenraum des Dachbodens betreffen, oder aber der reine Austausch von Dachfenstern.

Die genauen Anforderungen für eine Baugenehmigung können pauschal jedoch nicht aufgezählt werden, was sich vor allem aus regionalen Unterschieden bedingt – so können die Regelungen nicht nur auf Ebene der Bundesländer, sondern auch kommunal teilweise stark voneinander abweichen. Wie es zu diesem Thema in NRW steht, lesen Sie übrigens hier.

Der Gang zur zuständigen Behörde schafft Klarheit

Es lohnt sich folglich, bereits vor Baubeginn zur örtlich zuständigen Baubehörde zu gehen und sich umfassend zu informieren. Damit verhindern Sie nicht nur allfällige Strafen, sondern können bestehende Baupläne im Zweifelsfall auch entsprechend der geltenden Vorgaben abändern, bevor Kosten entstanden sind. Nehmen Sie am besten sowohl den Bauplan als auch eine Aufstellung aller anstehender Arbeiten zur Baubehörde mit, damit diese sich ein umfassendes Bild machen kann – was den Genehmigungsprozess in vielen Fällen deutlich beschleunigt.