Die Briefkasten Pflicht – das müssen Sie wissen

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Viele Menschen stellen sich die Frage nach einer Briefkasten Pflicht. Muss jeder Haus- oder Wohnungsbesitzer einen Briefkasten besitzen oder gibt es Schlupflöcher? Allerdings sollte im Normalfall das Anbringen eines Briefkastens bereits im eigenen Interesse erfolgen. Hier erfahren Sie alles rund um die Briefkastenpflicht.

Die Briefkastenpflicht in Deutschland

Auch wenn im Volksmund häufig von einer verpflichtenden Bereitstellung eines Briefkastens die Rede ist, existiert eine solche Regelung nicht. Für Privathäuser gibt es keine Pflicht, dass diese mit einem Briefkasten ausgestattet sind. Allerdings liegt dies im eigenen Interesse. Schließlich ist es für Sie deutlich komfortabler, Ihre Post nach Hause geliefert zu bekommen. Wer keinen Briefkasten hat, muss beispielsweise regelmäßig prüfen, ob beim Amtsgericht eine Bekanntmachung hinsichtlich einer Zustellung erfolgt. Ohne Briefkasten stellt der Gerichtsvollzieher Ihnen die Briefe zu. Wer einem solchen Ärger umgehen will, sollte sich einen Briefkasten zulegen und diesen entsprechend der gängigen Anforderungen sichern.

Miete und Briefkasten

Wer zur Miete wohnt, benötigt zwingend einen Briefkasten. Allerdings obliegt Ihnen nicht selbst die Pflicht – die Pflicht für einen Briefkasten gilt vielmehr für den Vermieter. In einem Mehrfamilienhaus gehört der Briefkasten zur Mietsache, die durch den Vermieter nutzbar gemacht werden muss. Sie können folglich im Zweifel Ihren Vermieter darauf hinweisen, dass dieser für die Bereitstellung zu sorgen hat.

Mietminderungen bei Verstößen gegen die Briefkasten Pflicht

Wie gehört, existiert die Briefkastenpflicht lediglich für Vermieter. Wer in einer Mietwohnung wohnt, dessen Vermieter seiner Pflicht nicht gerecht wird, hat die Chance auf Mietminderungen. In unterschiedlichen Fällen haben die Gerichte entschieden, dass die Mieter geringere Mieten zahlen müssen. Nachfolgend zeigen wir Ihnen unterschiedliche Gründe für eine Mietminderung:

  • nicht wasserdichter Briefkasten – Minderung von 1%
  • unsicherer/ nicht verschließbarer Briefkasten – Minderung von 3,5%
  • Briefkasten nicht vorhanden – Mietminderung in unterschiedlicher Höhe möglich