Entwässerung der Einfahrt – ist das Pflicht?

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Wer eine neue Einfahrt anlegen, pflastern oder betonieren möchte, muss sich auch Gedanken über die Entwässerung der Selbigen machen. An vielen Stellen liest man, dass die Entwässerung der Einfahrt verpflichtend ist. Ob das wirklich der Fall ist und was Sie nun genau machen müssen, erfahren Sie im Folgenden.

Unterschiedliche Regelungen

Für die Entwässerung der Einfahrt gibt es unterschiedliche Regelungen. Wer denkt, dass es eine deutschlandweite Regelung zur verpflichtenden Entwässerung der Einfahrt gibt, irrt sich. Die verpflichtenden Regelungen hängen von der Kommune ab. Es bedarf somit einen Blick in die kommunalen Vorschriften, wenn Sie prüfen wollen, welche Verpflichtungen bei der Einfahrt Ihrer Wahl eine Rolle spielen. Allerdings gibt es auch länderrechtliche Vorschriften, die festlegen, dass Sie den oberflächlichen Zufluss von Niederschlagswasser auf die benachbarten Grundstücke vermeiden müssen. Dies führt dazu, dass Sie bei der Entwässerung das Wasser nicht einfach auf die Straße oder das Grundstück nebenan leiten dürfen. Zudem müssen Sie die kommunalen Vorschriften in die Planung der Einfahrt einfließen lassen.

Gründe für die Regelung

Doch warum ist die Entwässerung der Einfahrt fast überall in Deutschland verpflichtend? Warum ist die Entwässerung für Ihre Einfahrt derart wichtig? Die Ableitung vom Oberflächenwasser ist verboten. Dieses Verbot betrifft den passiven Schutz vor Hochwasser. Durch das Regenwasser in den Einfahrten aller Häuser würde insbesondere bei Mischkanälen die Kläranlage stark belastet werden. Bei Starkregen droht ein Hochwasser. Durch die Entwässerung auf dem eigenen Grundstück wird das Wasser in zeitlicher Versetzung in den Kanal geleitet und nicht gleichzeitig mit dem Niederschlag. Die Gefahr eines Hochwassers sinkt.

So können Sie die Einfahrt entwässern

Um die Regelungen umzusetzen, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Insbesondere die folgenden Methoden erfreuen sich in der Praxis großer Beliebtheit:

  • Entwässerung mit Drainage
  • Sickerpflaster mit Schotter
  • Ableitung des Wassers über Rinne und Schacht
  • Versickerung über einen unbefestigten Randbereich