Ob das Anbringen eines Treppengeländers verpflichtend ist oder nicht, hängt vor allem davon ab, ob sich die Treppe in einem öffentlichen Bereich befindet und welche Bauvorschriften für das jeweilige Bundesland gelten. Was Sie über diese Pflicht wissen müssen, haben wir Ihnen hier kurz zusammengefasst.
Treppengeländer tragen zur Sicherheit bei
Treppengeländer dienen dem grundsätzlichem Zweck, dass sie das Begehen einer Treppe sicherer machen und so Unfälle vermeiden sollen. Tatsächlich wurden bereits mehrere Unfallstatistiken erstellt, die sich mit den Ursachen vor Verletzungen beschäftigen – und Treppen ohne Handlauf befinden sich immer weit oben auf dieser Liste. Daher ist es empfehlenswert, auf ein Geländer nicht zu verzichten – selbst dann, wenn eine explizite Verpflichtung hierfür nicht gegeben ist.
Öffentliche vs. private Bereiche für Treppen
Eine solche Verpflichtung zum Anbringen von Handläufen und Geländern besteht nämlich nicht immer. Wann diese Ergänzungen angebracht werden müssen und wann nicht, ergibt sich vor allem aus der öffentlichen bzw. nicht-öffentlichen Zugänglichkeit von Treppen. Hierbei müssen die folgenden Unterscheidungen getroffen werden:
- Treppen innerhalb einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses;
- Treppen innerhalb einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, in der/dem Kinder leben;
- Außentreppen;
- Außentreppen bei einer Arbeitsstätte;
- Treppen innerhalb eines Gebäudes mit maximal zwei Wohneinheiten;
- Öffentlich zugängliche Treppen;
- Treppen mit bis zu drei Stufen.
Mehrere Bauvorschriften regeln diesen Sachverhalt
Eine pauschale Antwort auf die Frage, wann denn nun ein Geländer Pflicht ist, kann aber trotzdem nicht gegeben werden. Der Grund ist, dass es keine übergreifenden gesetzlichen Bauvorschriften gibt, die eine länderweite klare Einteilung möglich machen. Darüber hinaus gilt in vielen Fällen die DIN 18065, die zwar weitgehend, aber nicht von jedem Bundesland übernommen wurde. Aus dieser Norm und anderen Regelungen lassen sich für die meisten Treppen die folgenden Pflichten ableiten:
Art der Treppe | Pflicht für ein Treppengeländer? |
---|---|
Treppen innerhalb einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses | Keine Pflicht, aber zumindest Wandhandlauf empfohlen |
Treppen innerhalb einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, in der/dem Kinder leben | Keine Pflicht, aber ein „Überklettern des Geländers durch Kleinkinder“ muss erschwert werden |
Außentreppen | Laut Musterbauordnung (MBO) ab 3 Stufen empfohlen |
Außentreppen bei einer Arbeitsstätte | Ab 5 Stufen Pflicht |
Treppen innerhalb eines Gebäudes mit maximal zwei Wohneinheiten | Oftmals keine Pflicht, aber laut Landesbauordnung (LBO) an manchen Orten vorgeschrieben |
Öffentlich zugängliche Treppen | Pflicht |
Treppen mit bis zu drei Stufen | Keine Pflicht |
In vielen Fällen muss aber zusätzlich auf regionale Vorschriften zurückgegriffen werden, die Sie beim Bau einer Treppe beim zuständigen Bauamt erfragen sollten.