Müll anmelden – Einmalige und reguläre Entsorgung

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Die Gesetzgebung in Deutschland schreibt eindeutig vor, dass Sie Müll stets sachgerecht entsorgen müssen – ob es sich um Abfälle aus dem Haushalt handelt oder um solche, die einmalig oder unregelmäßig etwa bei Umbauten, einer Sanierung oder bei der Gartengestaltung anfallen. Ausnahmen für eigene Verwertung bestehen nur bei wenigen, ungefährlichen Stoffen wie etwa Holz und Laub, Kompost oder einem Erdaushub.

Müll anmelden – Verschiedene Regelungen und Verfahren

Je nach Klasse und Art des Mülls müssen Sie auf unterschiedliche Entsorger zurückgreifen, die sich um die Beseitigung und Verwertung zum Beispiel von Bauschutt, potenziellen Giftstoffen wie Altöl oder gewöhnlichen Hausmüll kümmern. Entsprechend der Menge und den Gefahren für die Umwelt und die Gesundheit greifen dabei unterschiedliche Regelungen. Die wichtigsten bestimmen unterschiedliche Gesetzgebungen wie:

  • Nationale, bundesweit gültige Vorschriften und minimale Standards
  • Regionale und kommunale Umsetzung durch Bundesländer, Gemeinde- oder Stadtverwaltung
  • Umweltbestimmungen für besonders gefährdete Orte wie Schutzgebieten oder Wasserversorgung
  • Behörden für die Abwendung von gesundheitlichen Gefahren z. B. durch Asbest oder Schadstoffe
  • Auflagen zur Mülltrennung für Verwertung und Recycling
  • Verpflichtungen für den Handel wie Entsorgung von Batterien und Elektrogeräten

In einigen Fällen – beispielsweise bei der Entsorgung von Altgeräten oder Sperrmüll auf einem Recyclinghof – können Sie Müll bis zu einer festgelegten Menge einfach und unbürokratisch einem kompetenten Entsorger übergeben. In den meisten Fällen verpflichtet Sie der Gesetzgeber jedoch dazu, den Müll sachgemäß anzumelden. Können Sie keine ordnungsgemäße Beseitigung nachweisen, drohen unter Umständen bereits im Zweifel erhebliche Bußgelder bis zu Haftstrafen für schwere Vergehen.

Anmelden von Müll aus dem alltäglichen Haushalt

Bei Neubauten, eigenen Immobilien oder leer stehenden Gebäuden, die aus dem System abgemeldet wurden, müssen Sie – anders als bei Mietwohnungen – Ihren alltäglichen Müll bei dem lokalen Entsorger anmelden. Je nach Größe der Mülltonne, Art der Abfälle und Häufigkeit der Leerung entstehen für die Abfuhr unterschiedlich hohe Gebühren. Der zuständige Ansprechpartner ist zunächst das lokale Gemeindeamt, das Sie über die Art des Systems, Zahl der Leerungen, Tarife und Bedingungen für unterschiedliche Situationen informiert. Sie können Ihren Müll in der Regel gleich vor Ort oder mittlerweile auch immer häufiger online anmelden.

Anmelden von einmaligem oder unregelmäßigem Müll

Wenn Sie eine größere Menge an Müll entsorgen müssen, der entweder nicht in den Hausmüll gehört oder dessen Fassungsvermögen deutlich übersteigt, müssen Sie sich an spezielle Entsorger wenden. Kleinere Mengen etwa bis zu dem Volumen eines 3,5 Tonnen Kleintransporters können Sie in einigen Fällen persönlich an einem Recyclinghof abliefern. Dieser Vorgang ist entweder kostenlos oder der Betreiber berechnet Ihnen eine Pauschale nach Gewicht.

Bei größeren Mengen bleibt Ihnen keine Alternative – Sie müssen den Auftrag einem qualifizierten Unternehmen erteilen und die entsprechenden Gebühren für deren Abfuhr entrichten. Eine separate Anmeldung ist nicht erforderlich und die Preise unterliegen dem freien Markt – ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich deshalb in vielen Fällen.

Kosten durch die optimale Anmeldung reduzieren

In vielen Fällen orientieren sich die Gebühren für die Abfallentsorgung an dessen Volumen – Sie können diesen Umstand nutzen und die Kosten reduzieren, indem Sie die Menge senken. Das erreichen Sie häufig bereits mit simplen Schritten und Verhaltensweisen – etwa der Mülltrennung und dem gezielten Entsorgen von Rohstoffen wie Papier und Altglas.