Beton entsorgen – das müssen Sie wissen

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Nach dem Abriss von Beton stellt sich die Frage, wohin dieser Baustoff fachgerecht entsorgt werden darf. Die Antwort kann variieren, da Beton nicht in jedem Fall zur Kategorie des Bauschutts gezählt werden kann. Warum dies so ist und was Sie über die Entsorgung von Beton wissen müssen, haben wir Ihnen in diesem Artikel kurz zusammengefasst.

Generell fällt Beton unter die Kategorie Bauschutt

Um Beton fachgerecht zu entsorgen, muss in einem ersten Schritt eine Zuordnung erfolgen. So zählt reiner Beton in die Kategorie des Bauschutts, der zumeist aus den folgenden Komponenten bestehen darf:

  • mineralische Abfälle wie Erde, Sand oder Natursteine;
  • Baumaterialien wie Beton, Back- und Ziegelsteine sowie Mörtelreste;
  • Fliesen und Fliesenkleber; und
  • Keramiken und Porzellan aus dem Sanitärbereich.

Reiner Bauschutt kann zumeist recht günstig durch eine Containerfirma oder auf dem Wertstoffhof entsorgt werden. Prüfen Sie allerdings vor der Entsorgung, ob es sich bei Ihrer Betonstruktur überhaupt um reinen Beton handelt – andernfalls darf der Beton nicht als Bauschutt entsorgt werden!

Beton ist aber nicht immer reiner Bauschutt

Tatsächlich ist es in der Realität häufig so, dass der verbaute Beton mit Füllstoffen und Versteifungen versehen wurde, die nicht in die Kategorie des Bauschutts fallen und daher dafür sorgen, dass der entfernte Beton gesondert entsorgt werden muss. Dazu zählen vor allem die folgenden Betonarten:

  • Poren- oder Gasbeton: Diese Betonarten zählen nicht zu Bauschutt, sondern zu den Baustellen-Restabfällen (wie etwa auch Tapeten, Fußbodenbeläge und Gipskartonplatten).
  • Armierter Beton: Armierter Beton wurde mit Stahlfasern, Metallstangen oder Baustahlmatten bewehrt, was ebenfalls eine Zuordnung zur Kategorie Bauschutt verhindert. Da Betonbrecheranlagen vonnöten sind, um die Bewehrungen vom Beton zu trennen, sind hier die Kosten der Entsorgung häufig höher. Auch nimmt nicht jede Entsorgungsfirma armierten Beton an – klären Sie am besten vorab, inwieweit dies bei Ihrem präferierten Entsorgungsunternehmen möglich ist.
  • Beton mit Kunststoffzusätzen: Darüber hinaus war es früher üblich, Betonstrukturen mit Kunststoffkugeln oder anderen Kunststofffüllkörpern anzureichern, um die Druckfestigkeit zu erhöhen. Heute wird der Nutzen dieser Vorgehensweise hinterfragt – dennoch gibt es noch viele Betonbauten, in denen sich Kunststoff verbirgt. Da auch hier keine Zuordnung zu Bauschutt erfolgen darf, muss eine gesonderte Entsorgung durchgeführt werden.
  • Beton mit Asbestfasern: Schließlich kann es vorkommen, dass insbesondere Betonstrukturen aus den 1920er bis 1990er-Jahren mit giftigen Asbestfasern angereichert wurden und heute noch bestehen. Hier muss eine Entsorgung in der Kategorie Sondermüll durch eine Spezialfirma erfolgen. Vorsicht: achten Sie hier ebenfalls darauf, dass der Abriss fachgerecht durchgeführt wird, um gefährliche gesundheitliche Schäden zu vermeiden!

Generell gilt bei der Entsorgung: informieren Sie sich im Idealfall vor Beginn des Abrisses bei den örtlichen Entsorgungsunternehmen darüber, inwieweit ein Bauschutt- oder ein Baustellenmüll-Container verwendet werden kann.