Wer zahlt bei einer Rohrverstopfung?

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Eine Rohrverstopfung ist unheimlich ärgerlich. Nicht nur, dass das betroffene Rohr nun erstmal gar nicht mehr zu verwenden ist, die Kosten für die Reparatur können auch je nach Ursache stark voneinander abweichen. Da stellt sich natürlich die Frage, wer für den Schaden und die Schadensbeseitigung aufkommen muss – haftet da eine Versicherung?

Wer hat die Rohrverstopfung verursacht?

Ist der Grund für die Rohrverstopfung leicht zu finden, ist häufig auch der Verursacher zu ermitteln. Doch das ist eben nicht immer der Fall. Entsprechend schwer ist die Entscheidung, wem die Reparatur anschließend in Rechnung gestellt werden kann. Im Zweifel bleibt dann derjenige auf den Kosten sitzen, der den Handwerker beauftragt hat bzw. in dessen Räumlichkeiten der Schaden aufgetreten ist. Im Falle einer Mietwohnung bedeutet das zum Beispiel, dass der Vermieter nicht automatisch in der Pflicht ist, die Kosten zu übernehmen. Ist nachweisbar, dass der Vermieter die Verstopfung eines Rohres selbst verursacht hat, können die Kosten auf ihn übertragen werden.

Nachweis verpflichtend bei Mietwohnungen

Wenn Sie als Vermieter die Kosten für eine Rohrreinigung nach einer Verstopfung auf Ihren Mieter übertragen möchten, müssen Sie zweifelsfrei nachweisen können, dass diese Verstopfung von eben genau diesem Mieter verursacht worden ist. Wenn die Verstopfung bei einem Mehrparteienhaus das Fallrohr betrifft, stellt sich dies aber als sehr schwierig bis unmöglich dar.

Folgen einer Rohrverstopfung einschränken

Eine Rohrverstopfung kann im schlimmsten Fall zu einem Rohrbruch führen. Die Kosten und Folgekosten im Falle eines Rohrbruchs übernehmen in der Regel die Gebäudeversicherung und die Hausratsversicherung, aber nur dann, wenn es sich nicht um Eigenverschulden handelt und der Schaden so gering wie möglich gehalten wird. Das bedeutet, dass Sie bei einem verstopften Rohr umgehend tätig werden müssen, um einen Rohrbruch zu vermeiden – denn im schlimmsten Fall kann es hier zu Problemen mit der Versicherung kommen.

Wer kommt für die Kosten auf?

Während es wie oben geschildert im Falle eines Mietshauses eher schwer ist, den eigentlichen Verursacher zu ermitteln, ist bei einem Eigenheim der Fall schon klarer. Hier kommt in fast allen Fällen der Eigentümer für den Schaden auf. Damit steht auch fest, wer die Kosten für die Beseitigung der Verstopfung übernehmen muss. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass ein Dritter in die Verantwortung gezogen werden kann. Nämlich dann, wenn ein Haus gerade erst erworben und übernommen worden ist und die Rohrverstopfung bereits bei der Übernahme bestanden hat.