Telefonanschluss bei einem Neubau – was Sie wissen müssen

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Wenn Sie einen Neubau errichten, kommen auf Sie oft Kosten zu, die Sie während der Planungsphase leicht übersehen. Zu diesen gehört neben dem Anschluss an die Kanalisation sowie das Strom- und Wassernetz ebenfalls der Telefonanschluss, den Sie explizit bei der Telekom oder einem anderen Netzbetreiber beantragen müssen.

Vorbereitung und für den Telefonanschluss erforderliche Unterlagen

Im Unterschied zu anderen gesetzlich regulierten Voraussetzungen wie der sachgerechten Entsorgung von Abwässern zählt ein Telefonanschluss bei einem Neubau zu den optionalen und freiwillig beantragten Leistungen. Sie können auf ihn verzichten, um Kosten zu sparen – berücksichtigen Sie bei dieser Überlegung jedoch, dass ein nachträglicher Anschluss die Ausgaben meist deutlich erhöht.

Für den Telefonanschluss ist der lokale Netzbetreiber – in den meisten Fällen also die Deutsche Telekom – zuständig. Alle Unternehmen stellen ihren potenziellen Neukunden zu diesem Zweck eine Bauherrenberatung zur Verfügung, der Sie über das exakte Vorgehen aufklärt und in Detailfragen berät. Bei dem Antrag für einen Telefonanschluss in einem Neubau benötigen Sie zudem zahlreiche Unterlagen, darunter etwa:

  • Offizieller Antrag über die Herstellung einer Hauszuführung für den Telefonanschluss
  • Eine Grundstückseigentümererklärung für die Durchführung der notwendigen Arbeiten (auch bekannt als Grundstück-Nutzungs-Vertrag)
  • Amtlichen Lageplan des Grundstücks und Umgebung aus dem Liegenschaftskataster-Amt
  • Detaillierter Lageplan Ihres Grundstücks mit Gebäuden, Leitungswegen und Anschlüssen
  • Grundrissplan des Architekten mit eingezeichneten Hausanschlüssen
  • Erklärung zum Gebäude-Potenzialausgleich für Beseitigung elektrischer Spannungen
  • Haftungs- und Gewährleistungsausschluss bei Netzarbeiten durch andere Dienstleister

Diese Liste stellt nur die minimale Auswahl an Unterlagen dar, die Ihr Netzbetreiber von Ihnen anfordert. Sie kann sich abhängig von der Lage des Neubaus und den für den Telefonanschluss anfallenden Arbeiten um zahlreiche weitere Formalitäten erweitern.

Planungen der Arbeiten für den Telefonanschluss

Es ist ratsam, dass Sie bei einem Neubau die Arbeiten bündeln und in Kooperation mit den unterschiedlichen Betreibern – Frisch- und Abwasser, Elektrizität und falls vorhanden Gas – planen, um Mehrarbeiten und dadurch auch -kosten zu vermeiden. Im optimalen Fall können Sie alle erforderlichen Leitungen und Rohre bei einem einzigen Aushub verlegen, so dass Ihnen für den Telefonanschluss selbst nur sehr geringe Zusatzkosten im niedrigen dreistelligen Eurobereich entstehen.

Verlegen von Lehrrohren für spätere Verwendung

Kommt eine terminliche Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Betreibern etwa wegen kurzfristiger Planung nicht zustande, sollten Sie stattfindende Aushubarbeiten nutzen, um bereits zukünftige Planungen wie einen späteren Telefonanschluss mit einzubeziehen. Zu diesem Zweck können Sie beispielsweise frühzeitig zwei oder mehr Leerrohre verlegen, die Sie zu einem späteren Zeitpunkt als Kabelschächte verwenden.

Kosten für einen Telefonanschluss bei einem Neubau

Keine Regelung verpflichtet den Netzbetreiber als unabhängiges und gewinnorientiertes Unternehmen, sich an den Kosten für einen Telefonanschluss in einem Neubau zu beteiligen. Er ist berechtigt, diese in vollem Maße auf Sie zu übertragen. Sieht ein Vertrag Fixkosten vor, darf er Mehrausgaben allerdings nicht mehr von Ihnen einfordern, sofern ihn keine Klausel eine explizite Berechtigung dazu erteilt.

Konkret bedeutet dies, dass Sie bei einem Neubau das Verlegen der Kabel für den Telefonanschluss auf Ihrem Grundstück und darüber hinaus auf öffentlichem Land – also etwa unter der Straße zum Verteiler – bezahlen müssen. Erfordert die Distanz das Einrichten eines Zwischenverstärkers oder anderer Geräte, darf der Netzbetreiber Ihnen auch diese in Rechnung stellen. Dies bedeutet jedoch keinesfalls, dass Sie damit ein exklusives Benutzungsrecht oder gar Besitzansprüche an der Hardware erwerben. Dieser Umstand führt zu der Tatsache, dass gerade der Telefonanschluss abgelegener Neubauten zu exorbitanten Kosten von mehreren Tausend Euro führt, die in keinem Verhältnis zu dem Anliegen zu stehen scheinen.

Rechtlicher Anspruch auf einen Telefonanschluss im Neubau

Entsprechend dem Telekommunikationsgesetz (Paragraf 78, Absatz 1 u. 2) haben Sie das Recht auf einen Anschluss an das öffentliche Telekommunikationsnetz, da dies als Universaldienstleistung zu der öffentlichen Grundversorgung zählt. Der Anspruch verpflichtet allerdings in den meisten Ortsbereichen lediglich die Telekom als dominierenden Netzbetreiber dazu, diese Versorgung zu gewährleisten, die als Ausgleich für diese Aufgabe von speziellen Privilegien profitiert. Darüber hinaus sieht das Gesetz Ausnahmen für Fälle vor, in denen eine Anbindung technisch nicht möglich ist, weil sich der Neubau an unerreichbaren Orten wie beispielsweise abgelegen in den Bergen oder auf einer friesischen Hallig-Insel befindet.

Alternativen zum Telefonanschluss im Neubau

Je weiter ein Neubau von anderen Gebäuden und Versorgungsknoten entfernt liegt, desto höhere Kosten verursacht das Verlegen der Kabel. Als grober Maßstab gilt, dass unbebautes Land hier mit etwa 25 Euro, versiegelte Flächen wie Straßen mit rund 80 Euro pro Meter zu Buche schlagen. Die Endkosten belaufen sich inklusive einer einmaligen Anschlussgebühr von etwa 350 Euro meist auf niedrige vier- bis fünfstellige Beträge.

Angesichts dieses finanziellen Aufwands bieten sich mitunter günstigere Alternativen an. Zu diesen zählen etwa bei Glück Anbieter für Kabelfernsehen, in anderen Fällen der Mobilfunk nach UMTS und LTE Standard. In entlegenen Gebieten eröffnen sich durch stark gefallene Preise für Satellitenanbindung neue Möglichkeiten – mittlerweile existieren Tarife mit Nummern für Festnetztelefon und Datenraten im Internet, die diese Übertragungswege bei hohen Erschließungskosten konkurrenzfähig machen.