Damit ein Flachdach den geltenden deutschen Normen entspricht, darf es nicht gänzlich flach sein, sondern muss vor allem aus Entwässerungsgründen ein Mindestgefälle aufweisen. Welche Vorgaben hierfür gelten, haben wir Ihnen in diesem Artikel kurz zusammengefasst.
Flachdächer müssen zwingend ein Gefälle haben
Obwohl Flachdächer durch ihre gerade Optik bestecken, dürfen sie tatsächlich niemals gänzlich flach sein. Diese Vorgabe hängt vor allem damit zusammen, dass beispielsweise Regenwasser auf einem Flachdach ohne Gefälle stehen bleiben und Pfützen bilden würde anstatt ordnungsgemäß abzulaufen. Die Folgen sind neben einer Verkürzung der Lebensdauer des Daches auch eine höhere Gewichtsbelastung und eine verringerte Wirkung der Abdichtung.
Daher muss ein Flachdach nicht nur an mindestens zwei Stellen eine Entwässerung besitzen, sondern auch ein Mindestgefälle aufweisen. Diese Vorgabe ist in Deutschland in der DIN 18531 („Dachneigungen“) festgelegt und kann nur in begründeten Fällen (etwa bei stark begrünten Dächern, auf denen Wasser stauen soll) ausgesetzt werden.
Diese Mindestgefälle sind einzuhalten
Laut DIN 18531 gelten die folgenden Vorgaben in Bezug auf das Mindestgefälle von Flachdächern:
- Das Flachdach muss ein minimales Gefälle von 2,9% bzw. dem äquivalenten Wert von 1,1° betragen;
- Empfehlenswert ist es hingegen, wenn das Gefälle größer ist. Hier wird nach der DIN 5% bzw. der äquivalente Wert von 2,9° angegeben;
- Soll es sich bei dem Dach um ein selbstreinigendes Flachdach handeln, ist hingegen ein Mindestgefälle von 8,8% bzw. der äquivalente Wert von 5° einzuhalten.
Je nach Neigung wird in Dachgruppen unterschieden
Das Gefälle des Flachdaches spielt aber nicht nur in Bezug auf die Entwässerung und die Abdichtung eine Rolle, sondern ist auch dann relevant, wenn es um die Dachneigungsgruppe geht. Diese werden ebenfalls in der DIN 18531 festgesetzt und wie folgt unterschieden:
Dachneigung | Dachneigungsgruppe |
---|---|
Bis zu 3° (bzw. bis 5,2%) | I |
Von 3° (bzw. ab 5,2%) bis 5° (bzw. bis 8,8%) | II |
Dächer, die über 5° Dachneigung hinausgehen, zählen dann nicht mehr zu Flachdächern, sondern zu der Gruppe der Steildächer.