Spätestens seit der EU-Wasserrahmenrichtlinie aus 2015 ist es notwendig geworden, jede Kleinkläranlage um eine biologische Stufe zu ergänzen. Was dies in Bezug auf ein Nachrüsten bedeutet und welche Optionen Sie dafür haben, lesen Sie in diesem Artikel.
Dann ist das Nachrüsten einer Kleinkläranlage notwendig
Inzwischen ist es seit 2015 Pflicht, dass Kleinkläranlagen über eine biologische Stufe verfügen. Während moderne Installationen bereits mit entsprechenden Systemen verbaut werden, trifft das natürlich nicht auf ältere Modelle zu – so kann es notwendig sein, dass Sie Ihre Kleinkläranlage nachrüsten müssen.
Die Vorgabe stammt aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie und macht es daher Behörden möglich, eine Modernisierung unter Androhung des Entzugs der wasserrechtlichen Betriebserlaubnis einzufordern. Der Grund hinter der Richtlinienanpassung ist übrigens jener, dass durch die höhere Ablaufqualität der biologischen Komponente ein besserer Schutz für Gewässer entstehen soll.
Es stehen verschiedene Wege zur Verfügung
Zum Nachrüsten Ihrer Kleinkläranlage stehen Ihnen generell zwei Wege zur Verfügung: Die Beauftragung eines Fachunternehmens mit den entsprechenden Nachrüstaufgaben oder der Kauf eines Nachrüstsatzes, die inzwischen von vielen Herstellern direkt angeboten werden. Während die erste Variante mit deutlich höheren Kosten verbunden ist, bietet sie jedoch mehr Sicherheit. So werden mehrere Voraussetzungen von der Behörde gefordert, deren Einhaltung bei einer professionellen Installation vertraglich garantiert ist. Dazu zählen etwa die folgenden:
- Einhaltung aller Prüfvorschriften (etwa die Wasserdichtigkeit nach außen, die Wasserdichtigkeit der Trennwände untereinander und die Durchmesser der Zugangsöffnungen);
- Einhaltung aller Wartungsvorschriften; sowie
- Einhaltung der Reinigungsklassen, die für die jeweilige Art der Kleinkläranlage gilt.
Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Die Kosten für das Nachrüsten einer Kleinkläranlage können mitunter stark variieren, da sie nicht nur von der Art der Anlage, sondern auch vom Zustand und vielen anderen Faktoren abhängen. Im Durchschnitt ist damit zu rechnen, dass sich die Kosten für Kleinkläranlagen eines Einfamilienhauses zwischen 2.000 und 4.000 Euro bewegen, bei älteren gemauerten Gruben kann der Wert aber schnell auf über 6.000 Euro ansteigen.
Um den erheblichen Kostenaufwand für den Betreiber abzufedern, bieten viele Bundesländer Förderungen an. In Bayern und Thüringen liegen diese bei etwa 1.500 Euro pro Eigenheim bzw. 2.500 Euro für Häuser mit mehr als acht Personen. In Mecklenburg-Vorpommern werden hingegen 750 Euro bei einer Investition ab 3.500 Euro zugeschossen, in Sachsen sind es ca. 1.500 Euro und in Schleswig-Holstein bis zu 770 Euro.