Anheben eines Grundstücks: diese Bedingungen gelten

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Das bloße Aufschütten von Erde reicht nicht aus, um ein Grundstück anzuheben

Liegt Ihr Grundstück unter dem Niveau der Straßenkante und möchten Sie dieses anheben? Dann sollten Sie einige Voraussetzungen und Rahmenbedingungen kennen, bevor Sie mit dem Bauprojekt beginnen. Welche dies sind, haben wir Ihnen in diesem Artikel kurz zusammengefasst.

Begradigen, Auffüllen, Anheben

Egal, ob Sie Ihr Grundstück im Zuge einer Begradigung oder einer Niveauanpassung anheben möchten: leider ist es in den meisten Fällen nicht möglich, die entsprechende Anhebung lediglich durch das Aufschütten von loser Erde zu erreichen. Dies liegt vor allem daran, dass der Baugrund stabilisiert werden muss. Ein Auffüllen von Erdreich kann also nur unter bestimmten Rahmenbedingungen durchgeführt werden, die zu einer ausreichenden Tragfähigkeit führen und das spätere Fundament ausreichend absichern. Hierzu zählen etwa Setzungen, Bodenplatten und Unterkellerungen. Nur bei minimalen Begradigungsfällen, die lediglich die oberste Schicht der Erde betreffen, kann also ein reines Auffüllen mit Erdreich sinnvoll sein.

Begrenzungen und Vorschriften beachten

Darüber hinaus gibt es gewisse Begrenzungen und Vorschriften, die vor Baubeginn genau unter die Lupe genommen werden sollten. Es lohnt sich in jedem Fall, einen Experten zu Rate zu ziehen, der sich auf diesem Gebiet auskennt und die optimalen Baupläne für Ihr Grundstück erstellen kann. Auch ist ein Gang auf das zuständige Bauamt in den meisten Fällen unabdingbar. Es gelten etwa Regelungen für die folgenden Bereiche:

  • Absicherung: Wie oben kurz erwähnt, muss das Grundstück stabilisiert sein und Fundamente auf gewachsenem Grund entstehen, da es sonst zu Strukturschäden und Abrutschungen kommen kann.
  • Höhe: Auch gelten praktisch überall bautechnische Höchstgrenzen und Höhenbeschränkungen, die unbedingt beachtet werden müssen. Dies ist vor allem im Zusammenhang mit den Entwürfen für das spätere Bauobjekt wichtig, da eine vom Bauamt festgelegte Gesamthöhe nicht überschritten werden darf.
  • Belastungsgrenzen: Wenn Ihr Nachbargrundstück Grenzmauern besitzt, können diese durch ein Anheben Ihres Baugrunds außerordentlich belastet werden, wozu es ebenfalls gesetzliche Unterlassungsregelungen und Druckbegrenzungen gibt.

Grundstücksgrenze und Notwendigkeit des Abfangens

Im Hinblick auf Nachbargrundstücke gibt es über die Druckbegrenzungen von Grenzmauern hinaus auch weitere Aspekte, die beachtet werden müssen. So darf Ihr Grundstück bautechnisch nicht auf ein solches Niveau angehoben werden, dass es zu Wasserüberleitungen in Nachbars Garten kommt (auch dies ist gesetzlich vorgeschrieben). Ebenso müssen bei Veränderungen des Grundstücksbodens Regelungen zum vorgeschriebenen Abfangen beachtet werden, damit das Erdreich ausreichend befestigt ist.