Erhöhung von Balkongeländer – Diese Regeln gelten

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Die Erhöhung eines Balkongeländers ist grundsätzlich ohne Einschränkungen möglich, da die Bauordnungen nur eine bestimmte Mindesthöhe gesetzlich vorschreiben. Allerdings können andere Regeln einem Umbau im Wege stehen, so dass Sie eine Erhöhung nicht in jedem Fall durchführen dürfen.

Erhöhung eines Balkongeländers – diese Vorschriften sind wichtig

Obwohl die Erhöhung eines Balkongeländers in den meisten Fällen einen sinnvollen Schritt darstellt und die Sicherheit für die Benutzer steigt, begrenzen unter Umständen mehrere Vorschriften die Möglichkeiten zur Umsetzung. Da die Landesbauordnung im Rahmen der Absturzsicherheit lediglich eine minimale Höhe festschreibt, kommen bei einer Erhöhung andere Regeln und Gesetze zum Einsatz. Verbindlich einschränkenden Auflagen unterliegen Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • Verbot einer baulichen Veränderung durch den Mietvertrag
  • Veto oder fehlende Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
  • Vorgaben in einem lokalen oder kommunalen Bebauungsplan
  • Auflagen bei einem Umbau durch bestehenden Denkmalschutz
  • Erhöhung führt zu einer starken statischen Belastung
  • Deutliche Änderungen der Fassade und des Erscheinungsbilds

Baugenehmigung bei Erhöhung eines Balkongeländers

Während Sie für das Erneuern eines Geländers durch ein baugleiches Modell keine Genehmigung benötigen, handelt es sich bei einer Erhöhung um einen Umbau, der unter Umständen die Bausubstanz betrifft und darüber hinaus die Erscheinung der Fassade beeinflusst. Aus diesem Grund benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung, die Sie in einigen Fällen in einem verkürzten Verfahren ohne ausführliche Nachweise erhalten können. Für einen regulären Bauantrag sind Sie hingegen auf die Hilfe eines Architekten oder Ingenieur und einen Baustatiker angewiesen, wodurch die Kosten einer Erhöhung leider in vielen Fällen unverhältnismäßig steigen.

Alternativen zu einer dauerhaften Erhöhung

Da der Umbau eines Balkongeländers mitunter einen erheblichen bürokratischen Aufwand verursacht, bietet sich eine zeitweilige Erhöhung oder eine Erweiterung ohne feste Verankerung in der Bausubstanz als sinnvolle Alternative an. In diesem Fall nutzen Sie das bestehende Geländer als Grundgerüst, an dem Sie die Erhöhung befestigen. Als diese bieten sich unterschiedliche Optionen wie zum Beispiel ein reißfestes Netz, eine transparente Abschirmung oder ein Gerüst mit einer Steckverbindung zu dem Geländer an. Da Sie diese Vorrichtungen jederzeit und durch wenige Handgriffe entfernen können, erfordert eine solche Erhöhung keine Genehmigung oder Einverständnisse. Sie können sie zudem mit weiteren Aufgaben wie einem Wind- oder Sichtschutz kombinieren.