Diese Vorgaben gelten für den Bodenaufbau einer Loggia

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Obwohl sich Balkone und Loggien nicht unähnlich sehen, unterscheiden sie sich doch stark voneinander – so gelten für die Errichtung des Bodenaufbaus einer Loggia baurechtliche Vorgaben, die jenen von Flachdächern entsprechen. Alle Infos zu dem Thema finden Sie in diesem Artikel.

Loggien unterscheiden sich von Balkonen

Wenn es um die Errichtung einer Loggia geht, denken viele Hausbesitzer zuerst an typische Eigenschaften und Bauvorgaben für Balkone. Obwohl beide Strukturen einige Eigenschaften teilen, müssen sie jedoch baurechtlich voneinander differenziert werden – so gelten für Loggien andere, deutlich strengere Vorgaben, da diese als integrierte Erweiterung des Wohnraums fungieren. Neben einer detailreichen Abdichtung kommen noch weitere Bedingungen hinzu, die bei Bau erfüllt werden müssen. Diese treten dann in Kraft, wenn Ihre Loggia die folgenden Eigenschaften aufweist (und sich daher von einem Balkon unterscheidet):

  • Lokalisation im Inneren eines Gebäudes und nicht als freistehender Anhang davor;
  • Über einem beheizten Stockwerk positioniert; sowie oftmals
  • Unter einem beheizten Stockwerk positioniert.

Für den Bodenaufbau gelten die Vorgaben von Flachdächern

Treffen die obigen Bedingungen zu, so handelt es sich um eine Loggia. Diese teilt baurechtlich alle Vorschriften mit Flachdächern, was den Bodenaufbau komplexer macht und mehrere Pflichten erzeugt. Daher müssen bei Planung um Umsetzung des Projekts die folgenden Punkte unbedingt beachtet werden:

  • Es muss ein Mindestgefälle von 2% vorliegen, um Regenwasser optimal ableiten zu können;
  • Zusätzliche Entwässerungsschichten sowie eine Abwasserleitung müssen in den Bodenaufbau der Loggia inkludiert werden; und
  • Die Loggia muss in Schichten errichtet werden, die aus Unterkonstruktion, Trennlage, Dampfsperre, Wärmedämmung, Abdichtung und Bodenbelag bestehen muss.

Hinzu kommen oftmals weitere Vorschriften, die sich teilweise auch regional voneinander unterscheiden können. Daher lohnt es sich, vor Planungsbeginn im örtlich zuständigen Bauamt nachzufragen, welche zusätzlichen Bedingungen für den Bodenaufbau einer Loggia bestehen. Vollverglaste Loggien sind außerdem nicht selten von einigen Pflichten ausgenommen.

Auch der Bodenbelag sollte passend ausgewählt werden

Beim Bodenaufbau sollten Sie zusätzlich ein besonderes Augenmaß auf die oberste Schicht – den Bodenbelag – haben. So ist es wichtig, dass das Material allen Umwelteinflüssen standhalten kann und trotzdem zur Unterkonstruktion sowie zum Entwässerungssystem passt. Neben Balkonfliesen erfreuen sich beispielsweise auch Holzplatten, Steinfliesen, Gummibeschichtungen und Kunststoffprodukte (etwa WPC oder PVC) einer großen Beliebtheit.