Um einen sicheren Schutz vor einem Sturz zu bieten und kleine Kinder an einem Übersteigen zu hindern, schreiben gesetzliche Regelungen eine verbindliche Mindesthöhe für ein Balkongeländer vor. Darüber hinaus können weitere Verordnungen zusätzliche Details festlegen, die der Sicherheit oder einem einheitlichen Ortsbild dienen.
Mindesthöhe hängt von mehreren Bedingungen ab
Bereits aus einem leicht verständlichen Eigeninteresse ist es offensichtlich, dass ein Balkongeländer eine nicht einfach zu überwindende Mindesthöhe aufweisen sollte, um bei einem Stolpern oder einer unachtsamen Bewegung eine zuverlässige Barriere zu bilden. Leider existiert keine einheitliche Regelung, da die Bauordnung in die Befugnisse der Bundesländer fällt und diese jeweils eine eigene Mindesthöhe festlegen dürfen. Aus diesem Grund existieren derzeit vier unterschiedliche Standards, die je nach möglicher Höhe des Sturzes, Bundesland und lokaler Bebauungsplan zur Anwendung kommen:
- 0,80 Meter als minimale Höhe in allen Fällen
- 0,90 Meter in einigen älteren Landesbauordnungen (LBO)
- 1,00 Meter als neues Sicherheitsmaß in neueren LBO
- 1,10 Meter in vielen Überarbeitungen bei einer möglichen Absturzhöhe von mehr als 12 Metern
Für ein Balkongeländer sind in erster Linie der Standort und die Fallhöhe bei einem Sturz entscheidend – es liegt jedoch in der Befugnis lokaler Behörden, im Rahmen beispielsweise des Bebauungsplans eigene und verschärfende Auflagen auf der Ebene einer Gemeinde oder eines Landkreises zu erlassen.
Messung erfolgt ab Bodenoberkante
Die Höhe des Geländers beginnt nicht ab dem Rohbau, sondern ab der Oberfläche des verwendeten Fußbodens. Das bedeutet eine zusätzliche Schwierigkeit bei dem Verlegen eines neuen Bodens mit einer signifikanten Höhe wie zum Beispiel Fliesen, Stein in Platten, als Kiesbett oder Dielen aus Holz oder WPC. Alle diese Methoden beewirken praktisch ein Anheben der Basisebene um einen oder mehrere Zentimeter und können deshalb unter Umständen auch eine Erhöhung des Balkongeländers erforderlich machen.
Weitere Vorschriften gelten für Balkongeländer
Die teilweise strikten Vorschriften legen nicht allein die Mindesthöhe eines Balkongeländers, sondern auch dessen Struktur. Der Sinn ist es letztendlich in den meisten Fällen, dass kleine Kinder diese Hürde weder ohne größeren Aufwand oder zusätzliche Hilfsmittel überwinden noch durch sie schlüpfen können. Als Standardmaß gilt in der Regel ein maximaler Abstand von 12 Zentimeter, der gewährleisten soll, dass ein Kind seinen Kopf weder zwischen einzelne Leisten noch durch Zwischenräume etwa von Boden und Geländer stecken kann.