Die Höhe einer Balkonbrüstung – wichtige Regeln und Vorgaben

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Damit eine Balkonbrüstung Personen vor einem Sturz bewahren kann, muss diese über eine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe verfügen. Sie können diese Anforderung in der Regel beliebig überschreiten, sofern einer größeren Höhe keine Auflagen aus anderen Vorschriften entgegenstehen.

Keine einheitliche Regelung für die Höhe der Balkonbrüstung

Die Gestaltung eines Balkons und die Sicherheitsanforderungen legen die einzelnen Bundesländer unabhängig voneinander in der jeweiligen Landesbauordnung fest. Aus dieser Tatsache haben sich vier verschiedene Standards entwickelt, die bei Wohnungen und Geschäftsräumen Verwendung finden:

  • 0,80 Meter ist in jedem Fall die minimale Höhe für eine Brüstung.
  • 0,90 Meter ist die traditionelle Höhe und bis heute in einigen Bundesländern vorgeschrieben.
  • 1,00 Meter stellt die minimale Höhe in vielen neuen, überarbeiteten Bauordnungen.
  • 1,10 Meter gilt meist, wenn die Absturzhöhe über 12 Meter liegt.

Es hängt also von Ihrem Standort und der Höhe Ihres Balkons ab, welche exakte Höhe das Gesetz Ihnen vorschreibt. Im Laufe der letzten Jahre hat sich jedoch in vielen Bereichen 1,10 Meter als Standard etabliert, damit eine Brüstung allen rechtlichen Anforderungen entspricht.

Vorgabe der Höhe einer Balkonbrüstung durch andere Vorschriften

Es ist möglich, sowohl das Material wie auch die Höhe der Brüstung in weitergehenden Vorschriften einzugrenzen. Darunter fallen sowohl vertragliche Regelungen wie offizielle, staatliche Verordnungen auf lokaler oder kommunaler Ebene oder der Denkmalschutz. Die wichtigsten darunter sind:

  • Beschränkungen durch Hausordnung, Mietvertrag oder Eigentümergemeinschaft
  • Auflagen durch einen lokalen Bebauungsplan
  • Verbote im Rahmen des Denkmalschutzes
  • Statische Bedenken bei massiven oder schweren Brüstungen

Besonders bei Mehrfamilienhäusern unterliegen Sie häufig der Auflage, eine einheitliche Fassadengestaltung zu gewährleisten. In diesem Fall orientiert sich die Höhe der Brüstung an derjenigen der Nachbarbalkone und darf nicht von diesen abweichen.

Bestimmung der Höhe

Als Höhe definiert sich der Abstand zwischen der Oberfläche des begehbaren Bodens und der oberen Kante der Brüstung. Möchten Sie nachträglich einen erhöhten Boden wie zum Beispiel Dielen aus WPC oder Holz, Fliesen oder Stein verlegen, verändert Sie damit auch indirekt die Höhe der Brüstung. Aus diesem Grund sollten Sie bei der Erneuerung oder dem Anbau eines Balkons eine Toleranz von einigen Zentimetern einplanen, um nachträgliche Schwierigkeiten bei einem Umbau zu vermeiden.