Gesetze und Vorschriften für Balkongeländer

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Ein Balkongeländer soll zwar gut aussehen, seine wichtigste Aufgabe ist aber natürlich der Schutz vor einem Sturz. Um diesen zu gewährleisten, gibt es einige gesetzliche Vorschriften, die Ihnen unter anderem die minimale Höhe und strukturelle Merkmale vorschreiben.

Für Balkongeländer gelten keine bundesweit einheitlichen Vorschriften

Das Baurecht unterliegt der Rechtsprechung der Bundesländer, die die allgemeingültigen Regeln unabhängig voneinander in der Landesbauordnung festlegen. Zusätzlich existiert in geschlossenen Ortschaften meist noch ein Bebauungsplan, der ebenfalls Gesetzeskraft hat und Bestimmungen auf kommunaler Ebene enthält. Er regelt zwar in erster Linie den Neu- und Umbau von Gebäuden, kann aber auch einzelne Punkte der Landesbauordnung erweitern oder verschärfen. In beiden Fällen betreffen die wichtigsten Vorschriften für Balkongeländer:

  • Minimale Höhe des Geländers
  • Maximaler Abstand zwischen vertikalen Streben
  • Freiraum zwischen Boden und Geländer
  • Vermeidung des sogenannten Leitereffekts
  • Denkmalschutz

Der Sinn der verbindlichen Vorgaben ist in der Regel ausschließlich die Vermeidung von Unfällen, nur in seltenen Fällen legt der Bebauungsplan weitere Eigenschaften wie Material oder Aussehen fest, um ein einheitliches Ortsbild zu gewährleisten.

Die Mindesthöhe eines Balkongeländers

Ein Balkongeländer soll durch eine ausreichende Höhe verhindern, dass kleine Kinder die Barriere übersteigen oder Erwachsene über die Brüstung fallen könnten, wenn sie zum Beispiel auf dem Balkon stolpern. Die Mindesthöhe legt die Bauordnung fest und gilt deshalb jeweils für ein Bundesland, Abweichungen auf kommunaler Ebene sind hier sehr selten. Zur Anwendung kommen vier unterschiedliche Höhen:

  • 0,80 Meter ist ein alter Standard, der in fast allen Bundesländern verschärft wurde.
  • 0,90 Meter gilt inzwischen ebenfalls als überholt, ist aber in einigen Regionen noch gültig.
  • 1,00 Meter schreiben die meisten Bauordnungen für Balkons bis 12 Meter Abstand zum Boden vor.
  • 1,10 Meter ist die neue Mindesthöhe für Balkone mit einer Sturztiefe über 12 Meter.

Als entscheidende Messpunkte dienen immer der begehbare Boden und die obere Kante der Brüstung.

Abstand der Streben, zur Wand und zum Boden

Ein Balkongeländer darf keine Lücken in einer Größe aufweisen, die einem Kleinkind ermöglichen, seinen Kopf hindurchzustecken. Diese Vorschrift gilt für alle Bereiche, insbesondere für senkrechte Streben, die Distanz zum Boden, zur Seite sowie eventuellen, zum Design gehörende Löcher. Die bundesweit verwendete Norm schreibt deshalb für Freiräume in der gesamten Umrandung einen maximalen Abstand von 12 Zentimetern vor.

Viele Bundesländer verbieten den Leitereffekt

Der Begriff Leitereffekt bezeichnet waagerechte Elemente, die eine Trittfläche bilden und dadurch ein Hochklettern am Balkongeländer ermöglichen. Die meisten Landesbauordnungen verbieten eine derartige Konstruktion, damit Kinder nicht die Barriere überklettern. Diese Vorschrift schließt auch Haushalte ein, in denen keine Kinder leben.